VdK Ratgeber: Pflege und Vorsorge

Ab wann ist man pflegebedürftig? Pflege zu Hause, was muss ich wissen? Wie sorge ich für den Ernstfall vor? Hier finden Sie die VdK-Ratgeber zum Download oder Bestellen. Mit dem Selbsteinschätzungsbogen können Sie danach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad berechnen.

VdK-Ratgeber Pflegebegutachtung

Ab wann ist man pflegebedürftig? Alles, was Sie über die Pflegebegutachtung wissen müssen | Januar 2024

Mit dieser Broschüre wollen wir Verunsicherungen abbauen und ihnen die Antworten zu den Fragen rund um Pflege geben - inklusive Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner.

Broschüre zum Download:

Herunterladen:VdK-Ratgeber Pflegebegutachtung (PDF, 808 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

VdK-Ratgeber Nächstenpflege

Pflege zu Hause. Was muss ich wissen? Alles, was Sie auf die Nächstenpflege vorbereitet | Januar 2024

Pflege zuhause - Das muss ich wissen. Alles, was Sie auf die Nächstenpflege vorbereitet.

Broschüre zum Download:

Herunterladen:VdK-Ratgeber Nächstenpflege.pdf  (PDF, 822 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Vorsorge für den Ernstfall

Foto von zwei Exemplaren der Broschüre Vorsorge für den Ernstfall
Patientenverfügung - Betreuungsverfügung - Vorsorgevollmacht -Notfallkarte im Scheckkartenformat. © www.eventfotograf.in

“Ein Augenblick kann alles ändern”

Die Broschüre hat 30 Seiten und kann für 2,50 Euro pro Exemplar (zuzüglich Porto, inklusive Steuer, Mindestabnahme zwei Stück) bestellt werden.

Bestellungen (nur in schriftlicher Form) an:

Sozialverband VdK
Nordrhein-Westfalen e. V.
Postfach 10 51 42
40042 Düsseldorf

per E-Mail: Externer Link:nordrhein-westfalen@vdk.de
per Fax: 0211-3 84 12 66

Herunterladen:Bestellformular Patientenverfügung “Ein Augenblick kann alles ändern…" (PDF, 555 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Wichtiger VdK-Hinweis zur Patientenverfügung:

Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Der VdK kann und darf seine Mitglieder beim Ausfüllen von Patientenverfügungen nicht unterstützen, da bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung letztlich das Zivilgericht entscheidet. Der VdK berät und vertritt seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten.