Praxisbeispiele aus dem Verband

Auf vielfältige Weise bringen sich Mitglieder in der kommunalen Sozialpolitik ein und erzielen Erfolge. Einige Praxisbeispiele sind hier aufgeführt, die zeigen, was der VdK vor Ort bewegt.

Temporärer Parkausweis in Mönchengladbach

Der Ortsverband Neuwerk/Lürrip des Kreisverbandes Mönchengladbach erreichte 2022, dass die Stadt Mönchengladbach temporäre Parkausweise ausstellt. Menschen mit Schwerbehinderung, die das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „BI“ (blind) für einen Schwerbehindertenausweis beantragt, aber noch keine Antwort vom Versorgungsamt der Stadt erhalten haben, können eine vorläufige und zeitlich befristete Parkerleichterung erhalten. Das Angebot gilt auch für Menschen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, aber nachweislich vorübergehend in der Mobilität eingeschränkt sind. Dies kann zum Beispiel nach Gelenkoperationen, Schlaganfällen und ähnlichen einschränkenden Erkrankungen der Fall sein. Voraussetzung für den Antrag ist eine fachärztliche Bescheinigung, dessen Vordruck ebenfalls von der Stadt bereitgestellt wird.

Parkausweis Mönchengladbach

Inklusionskompass für Willich

Der Ortsverband Willich des Kreisverbandes Viersen betreibt seit 2021 den Inklusionskompass Willich. Interessierte finden auf dieser Internetseite Informationen zu Angeboten und Dienstleistungen in Willich und Umgebung für Menschen mit Behinderungen. So können Suchende etwa Angebote für Menschen mit einer Seh- oder Gehbehinderung filtern. Neun Kategorien ordnen die Inhalte der Seite, etwa im Bereich „Wohnen“, „Ärzte, Pflege“ oder „Freizeit“. Die Stadt Willich fördert das Projekt.

Inklusionspass Willich

Barrierefreier Bahnhof Grevenbrück

Auf Initiative eines VdK-Mitglieds wurde 2015 von der Stadt Lennestadt eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich des barrierefreien Zugangs zum Bahnhof Grevenbrück in Auftrag gegeben. Zunächst organisierte das VdK-Mitglied eine Ortsbegehung, unterstützt vom VdK-Ortsverband Finnentrop und dem VdK-Landesverband sowie den örtlichen Wohlfahrtsverbänden. Eingeladen und teilgenommen haben unter anderem auch der Bürgermeister, die städtische Inklusionsbeauftragte, Abgeordnete verschiedener Parteien, Vertreter der Deutschen Bahn und des Zweckverbands Personennahverkehr Westfalen-Süd. Ergebnis der Ortsbegehung war die Gründung eines runden Tisches, an dem Stadtverwaltung, Sachverständige und Betroffene verschiedene Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs zum Bahnhof erörterten. Die Machbarkeitsstudie wurde Anfang Mai 2015 in Auftrag gegeben.

S-Bahn an einem NRW-Bahnhof
© Pixabay

Lösungsansätze E-Scooter in Bus und Bahn

Auf das seit Anfang 2015 in vielen NRW-Nahverkehrsunternehmen bestehende Mitnahmeverbot für E-Scooter haben Ehrenamtliche der VdK-Kreis- und Ortsverbände mit ganz unterschiedlichen Aktionen reagiert. Ein VdK-Mitglied, zugleich Ratsmitglied einer mittelgroßen NRW-Stadt im Ennepe-Ruhr Kreis, hat sich zum Beispiel im Ausschuss für Soziales für eine Resolution stark gemacht, welche die Wiederaufnahme der Beförderung von E-Scootern vom örtlichen Verkehrsverbund fordert. Die Resolution wurde sowohl vom Sozialausschuss als auch vom Stadtrat angenommen und an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr weitergeleitet.
Der Kreisverband Bergisch-Land hat auf das Mitnahmeverbot mit einer praxisnahen Aktion reagiert und in Solingen ein Sicherheitstraining für Elektromobile, Rollstühle und Rollatoren organisiert. Unterstützt wurde die Veranstaltung unter anderen vom NRW-Landtagsabgeordneten Josef Neumann, Inklusionsbeauftragten der SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands-Landtagsfraktion.

Frau im Rollstuhl am Straßenrand
© www.eventfotograf.in

Zielvereinbarung barrierefreies Rathaus

Auf Initiative des VdK-Ortsverbandes Rödingen und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schwerhörigenbund und dem Landesbehindertenbeirat NRW konnte der VdK-Kreisverband Düren 2009 eine Zielvereinbarung mit der Gemeinde Titz im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW aushandeln. Die Gemeinde Titz verpflichtete sich hiernach zur Verbesserung der barrierefreien Nutzbarkeit des Rathauses. Unter anderem wurde die Rampe zum Haupteingang des Rathauses mit einem rutschfesten Handlauf nachgerüstet, die Beleuchtung im Treppenhaus verbessert, Trittstufen kontrastreich markiert und mobile Hörhilfen für die Amtsräume angeschafft. Außerdem wurde die Akustik im Ratssaal verbessert und ein Aufzug für den barrierefreien Zugang zur oberen Etage des Rathauses installiert. Dass die Verhandlungen im Rahmen der Zielvereinbarung innerhalb von nur 8 Monaten abgeschlossen werden konnte, führen alle Beteiligten auf die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und den Betroffenenverbänden zurück.

Plakette VdK barrierefreies Bauen
© Sozialverband VdK NRW