Mitgliedschaft ändern

Neue Adresse, neue Bankverbindung oder neue E-Mail?

Dann wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an Externer Link:nordrhein-westfalen@vdk.de oder direkt an denExterner Link: für Sie zuständigen Kreisverband.

Ausnahmen

  • Änderungen des Zahlenden (z. B.: Tochter zahlt ab sofort für ihre Mutter)
  • Kündigung (bei Sterbefall fügen Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde bei)
  • Namensänderung

Hinweis zur Kündigungsfrist aus der Satzung §6, Punkt 2:

Der Austritt (Kündigung) ist durch das Mitglied/den gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Verband schriftlich zu erklären. Er kann frühestens 12 Monate nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden. Der Austritt ist jeweils nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.