Teilhabe und Inklusion

2,6 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Nordrhein-Westfalen - wir als Sozialverband VdK NRW setzen uns unermüdlich für eine inklusive Gesellschaft ein!

Eine Gruppe von VdK-Mitgliedern - Männer und Frauen, mit und ohne Behinderung - ist gemeinsam draußen unterwegs wie bei einer Wanderung. Sie unterhalten sich.
© VdK

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind Land und Kommunen verpflichtet, die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, um allen Menschen eine umfassende Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Erfahren Sie hier mehr über aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsverfahren.

So muss Barrierefreiheit in Deutschland aussehen

Damit auch Menschen mit Behinderungen überall dabei sein und alle Dienstleistungen und Produkte nutzen können, fordert der VdK ein einklagbares Recht auf Barrierefreiheit. Das würde es ermöglichen, etwa bei Anbietern von Dienstleistungen, bei Missverhalten Änderungen einzuklagen. Wie das praktisch aussehen würde, schildert VdK-Präsidentin Verena Bentele im nachfolgenden Video.