Teilhabe und Inklusion

2,6 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Nordrhein-Westfalen - wir als Sozialverband VdK NRW setzen uns unermüdlich für eine inklusive Gesellschaft ein!

Eine Gruppe von VdK-Mitgliedern - Männer und Frauen, mit und ohne Behinderung - ist gemeinsam draußen unterwegs wie bei einer Wanderung. Sie unterhalten sich.
© VdK

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind Land und Kommunen verpflichtet, die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, um allen Menschen eine umfassende Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Erfahren Sie hier mehr über aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsverfahren.

So muss Barrierefreiheit in Deutschland aussehen

Damit auch Menschen mit Behinderungen überall dabei sein und alle Dienstleistungen und Produkte nutzen können, fordert der VdK ein einklagbares Recht auf Barrierefreiheit. Das würde es ermöglichen, etwa bei Anbietern von Dienstleistungen, bei Missverhalten Änderungen einzuklagen. Wie das praktisch aussehen würde, schildert VdK-Präsidentin Verena Bentele im nachfolgenden Video.

Ratgeber für Schwerbehinderte erscheint in neuer Auflage

Der vom NRW-Sozialministerium herausgegebene Ratgeber für schwerbehinderte Menschen ist in neuer Auflage erschienen. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Außerdem finden Betroffene hier viele praktische Tipps, welche Hilfen und finanzielle Leistungen sie in Anspruch nehmen können – von Altersrente über Blindengeld, Kündigungsschutz und Parkerleichterungen bis Zusatzurlaub.

Der 116-seitige, kostenlose Ratgeber kann ausschließlich online im Broschürenservice des Sozialministeriums als PDF-Datei heruntergeladen oder als Papierversion bestellt oder per Brief bzw. Postkarte an das Ministerium unter der folgenden Anschrift angefordert werden: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.

Cover der Broschüre "Ratgeber für schwerbehinderte Menschen. Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen."
Download unter: www.mags.nrw/broschuerenservice