Hinweisgeberschutz - Keine Scheu vor Konsequenzen!

Ob Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen oder Datenmissbrauch: Beschäftigte nehmen solche und andere Missstände in ihrem Unternehmen oft als erstes wahr. Um sie zu ermutigen, diese Rechtsverstöße zu melden, ist seit 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Hiermit wird die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937) in deutsches Recht umgesetzt. 

Das Gesetz gibt allen Hinweisgebern Rechtssicherheit und schützt sie vor Benachteiligungen, die sie infolge ihrer Meldung womöglich befürchten. Werden auch Sie aktiv, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße beobachten! Über das Meldeportal oder die unten aufgeführten Kontaktdaten haben Sie die Möglichkeit dazu. Mit Ihrer Meldung leisten Sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und sorgen dafür, dass diese Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Meldeportal

Zum VdK NRW eigenen Hinweisgeberschutz-Meldeportal:
Externer Link:https://vdknrw.planitas.de

Alternativ können Sie sich auch gerne direkt an unsere
VdK Vertrauensperson wenden: 
Guido Petermann 
Oberbilker Allee 203 
40227 Düsseldorf 
Telefon: 0211 72139550 
eMail: Externer Link:hinweisgeber@planitas.de