Umsetzung der UN-BRK jetzt!
In Nordrhein-Westfalen fordern Sozialverbände und Behinderten-Organisationen die dringende vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Gemeinsam setzen wir uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Barrieren abgebaut und Teilhabe-Chancen für alle geschaffen werden.
Was ist die UN-BRK?
Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, ist ein internationales Übereinkommen, das 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Sie zielt darauf ab, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und ihre Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu fördern. Die Konvention umfasst verschiedene Bereiche, wie:
- Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden.
- Zugang zu Informationen und Kommunikation: Informationen und Dienstleistungen müssen in allen Bereichen (analog und digital) barrierefrei zugänglich sein.
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Menschen mit Behinderungen sollen aktiv am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
- Bildung und Beschäftigung: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Chancengleichheit in Bildung und Beruf.
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen und Barrieren abzubauen.
Die Umsetzung in Deutschland
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde in Deutschland im März 2009 ratifiziert und und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Spätestens mit dem Inkrafttreten sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu ergreifen, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen sicher zu stellen
Am 29. und 30. August 2023 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal geprüft, wie gut Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Prüfung der Vereinten Nationen hat deutlich gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine verbindlichen Verpflichtungen aus der UN-BRK zu erfüllen. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung NRW stärker für Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzt und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK ergreift.
Es besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf, wenn bis zur nächsten Staatenprüfung im März 2031 echte strukturelle behindertenpolitische Veränderungen erreicht werden sollen.
Mehr dazu in den Forderungen, die wir gemeinsam mit anderen Behindertenverbänden und -organisationen formuliert haben: