Auf einen Blick:
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Die Gesetzeslage
Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 soll Menschen mit Behinderungen vollständige Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen, z.B. in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit. In Deutschland wurden zwar Gesetze erlassen, aber Menschen mit Behinderungen erleben weiterhin viele Hindernisse und Diskriminierung. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es noch viel zu tun, um eine vollständige Barrierefreiheit in Bildung, Wohnen, Arbeit und Mobilität zu erreichen.
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Was fehlt:
Es fehlen ausreichend barrierefreie Wohnungen und viele Arbeitgeber scheuen sich, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Auch das inklusive Schulsystem funktioniert nur unzureichend und viele öffentliche Verkehrsmittel sind noch nicht barrierefrei. Auch Sportvereine und Freizeiteinrichtungen haben häufig keine behindertengerechten Angebote im Programm.
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Was wir fordern:
Der Sozialverband VdK fordert konkrete Maßnahmen, wie mehr barrierefreien Wohnraum, bessere Kontrolle der Bauvorschriften, Sanktionen bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheit und mehr Unterstützung für Inklusion in Unternehmen. Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss ebenfalls gestärkt werden, z.B. durch barrierefreie Wahllokale und verpflichtende Behindertenbeauftragte in den Kommunen.