Merkzeichen Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von Eintragungen enthalten, mit denen verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden sind. Die folgende Darstellung gibt einen kurzen Überblick.

Quelle

G

bedeutet "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr" (gehbehindert). Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle oder Orientierungsstörungen aufgrund einer Sehbehinderung oder Hörbehinderung.

aG

bedeutet "außergewöhnlich gehbehindert". Das Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppel-Oberschenkelamputierte, Menschen mit Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane etc.

H

bedeutet "hilflos". Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend (also mehr als sechs Monate) für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf (zum Beispiel beim An- und Auskleiden, beim Essen und bei der Körperpflege).

Bl

bedeutet "blind". Blind ist der behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind.

Gl

bedeutet "gehörlos". Gehörlos sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Wortschatz) vorliegen.

RF

bedeutet "die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor". Das Merkzeichen erhalten Blinde, wesentlich sehbehinderte (GdBkurz fürGrad der Behinderung mindetens 60), schwer hörgeschädigte und behinderte Menschen, die einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von wenigstens 80 haben und wegen ihres Leidens allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.

1. Kl

bedeutet, "die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse in der Eisenbahn liegen vor". Das Merkzeichen erhalten schwerkriegsbeschädigte Menschen (ab 70 Prozent MdEkurz fürMinderung der Erwerbsfähigkeit) unter bestimmten Voraussetzungen. Zum "Freifahrtausweis" stellt das Versorgungsamt auf Antrag ein Beiblatt in weißer Grundfarbe aus. Für die "Freifahrt" (unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr) muss das Beiblatt mit einer Wertmarke versehen sein.

B

bedeutet "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson". Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist bei schwerbehinderten Menschen erforderlich, die

  • infolge ihrer Behinderung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt.
  • Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (zum Beispiel bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) in Anspruch nehmen.

Die Eintragung im Ausweis erfolgt allerdings nur, wenn zudem eine erhebliche oder
außergewöhnliche Gehbehinderung festgestellt ist

TBl

bedeutet „die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor“. Das Merkzeichen TBl erhält ein schwerbehinderter Mensch, der wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.