Schwerbehindertenantrag im Internet

Zwei weibliche Personen im Rohlstuhl.
Betroffene Menschen können sich durch ELSA.NRW den umständlichen Weg zur Behörde sparen und alle Formalitäten in Ruhe zu Hause am eigenen Computer erledigen. © Pixabay

Über die Internetseite der Bezirksregierung Münster Externer Link:www.elsa.nrw.de "ELEKTRONISCHER SCHWERBEHINDERTEN-ANTRAG - ELSA NRW" haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und/oder von Externer Link:Merkzeichen zu stellen.

Betroffene Menschen können sich durch Externer Link:ELSA.NRW den umständlichen Weg zur Behörde sparen und alle Formalitäten in Ruhe zu Hause am eigenen Computer erledigen.

Die Internet-Seiten sind barrierefrei: Inhalt, Benutzeroberfläche und Bedienung wurden so gestaltet, dass alle Menschen sie wahrnehmen und bedienen können. Der ausgefüllte Antrag landet samt aller Daten online beim zuständigen Versorgungsamt - und kann somit schneller bearbeitet werden.

Voraussetzungen für die Nutzung von Externer Link:ELSA.NRW sind ein Internet-Zugang, ein Web-Browser und ein Drucker für den Ausdruck einer Einverständniserklärung. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt, Integrität und Vertraulichkeit der Daten sind gewährleistet.

Die elektronischen Antragsdaten werden nach Eingabe und Prüfung per E-Mail an das zuständige Versorgungsamt übermittelt. Die Antragsteller erhalten automatisch eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang des elektronischen Antrags.

Damit Antrag und Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht rechtswirksam werden, ist es zurzeit noch erforderlich, dass die Antragsteller eine Einverständniserklärung per Post an das zuständige Versorgungsamt senden. Sobald sich die "Digitale Signatur" durchgesetzt hat, soll sie auch in Externer Link:ELSA.NRW angewendet werden.