Wissen, was zählt: Pflege leicht gemacht
Unsere Referentin für Sozialpolitik, Vanessa Rengers-Patz, gibt in dieser und in den kommenden Ausgaben wertvolle Tipps rund um die Pflege – heute erklärt sie den Begriff Pflegebedürftigkeit.

Pflegebedürftigkeit ist ein Zustand, in dem Menschen aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst), der verschiedene Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet. Diese umfassen die Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, das Management von Therapien sowie die soziale Interaktion.
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1 steht für leichte Einschränkungen, während Pflegegrad 2 erhebliche Hilfe erfordert. Pflegegrad 3 bezeichnet eine schwere Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 4 sehr schwere Einschränkungen und bei Pflegegrad 5 handelt es sich um eine umfassende Pflegebedürftigkeit.
Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass die Beantragung der Einstufung bei der Krankenkasse erfolgt und die Begutachtung kostenlos ist. Der festgestellte Pflegegrad bestimmt die Art und Höhe der Leistungen, die den Pflegebedürftigen zustehen
Kontakt zur Expertin
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