VdK erstreitet 50 Mio. Euro für Mitglieder: Sozialverband erreicht neue Rekordsumme
50,6 Millionen Euro – so viel Geld hat der VdK NRW im vergangenen Jahr für seine Mitglieder an Nachzahlungen durchgesetzt. Damit übertrifft der Sozialverband sogar den bisherigen Rekord aus dem Vorjahr von 48,9 Millionen Euro. Hinter der Summe stehen rund 33.000 Klage- und Widerspruchsverfahren, mit denen der VdK Ansprüche gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern durchgesetzt hat.

Zumeist ging es dabei um Fragen aus dem Schwerbehinderten- und Rentenrecht. Diese beiden Bereiche machten zusammen rund 83 Prozent aller Fälle aus. „Nachzahlungen sind Leistungen, die den Menschen zustehen – gerade angesichts hoher Energie- und Verbraucherpreise werden sie dringend benötigt“, erklärt Carsten Ohm, Vorstand Sozialrecht und Sozialpolitik.
Komplexes System
Wurde etwa eine Erwerbsminderungsrente zunächst zu Unrecht abgelehnt und später anerkannt, musste die Rentenversicherung die Leistung rückwirkend auszahlen. In anderen Fällen ging es um nachträglich bewilligte Sachleistungen, etwa Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Hörgerät. Neben Renten- und Schwerbehindertenrecht betrafen die Verfahren auch Streitigkeiten mit der Unfall-, Kranken- oder Pflegeversicherung.
Bei aller Freude über die erstrittenen Leistungen sieht der Verband jedoch auch eine problematische Entwicklung. Die steigenden Fallzahlen zeigen, dass immer mehr Menschen im komplexen System der Sozialleistungen Schwierigkeiten haben, zu ihrem Recht zu kommen.
Starke Gemeinschaft
Gleichzeitig ziehen sich die Verfahren zunehmend länger hin: Vor den Sozialgerichten liegt die durchschnittliche Dauer inzwischen bei rund 16 Monaten. Selbst die Dauer für ein einfaches Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung nimmt mittlerweile durchschnittlich rund neun Monate in Anspruch.
„Wir spüren die Unzufriedenheit bei unseren Mitgliedern, die immer länger auf Entscheidungen warten müssen und dadurch zermürbt werden“, berichtet Carsten Ohm und fügt hinzu: „Besonders lange Wartezeiten entstehen in Verfahren, bei denen es Unstimmigkeiten zwischen mehreren Leistungsträgern gibt.“
Trotz dieser Herausforderungen bleibt der VdK mit seinen 425.000 Mitgliedern in NRW eine wichtige Anlaufstelle für viele Menschen. „Es lohnt sich, um die eigenen Rechte zu kämpfen – gerade mit einer starken Gemeinschaft im Rücken“, erklärt Carsten Ohm abschließend.
NACHGEFRAGT: Interview mit Dr. Jens Blüggel, Präsident des Landessozialgerichts
Der obige Text macht deutlich, dass die Verfahren leider immer länger dauern. Auch deshalb haben wir als Sozialverband VdK den Präsidenten des Landessozialgerichts, Dr. Jens Blüggel, um eine Einschätzung gebeten.
Herr Dr. Blüggel, Verfahren im Bereich Schwerbehinderung und Rente zählen beim VdK NRW zu den häufigsten Anliegen. Welchen Anteil nehmen diese derzeit an der Gesamtbelastung der Sozialgerichte ein?
Die Sachgebiete Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht machen in Summe ein Viertel der gesamten Eingänge am Landessozialgericht und fast ein Drittel der Eingänge bei den Sozialgerichten aus. Es handelt sich um Berufungen, Beschwerden oder Klagen. Ganz häufig geht es vor den Sozialgerichten um die Frage, ob gesundheitliche Einschränkungen des Erwerbsvermögens ein Ausmaß haben, das einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung begründet.
Viele VdK-Mitglieder äußern ihren Unmut über die langen Verfahrensdauern. Worin liegen die Ursachen und welche Maßnahmen planen Sie, um spürbare Verkürzungen zu erreichen?
Was die gerichtlichen Verfahrenszeiten angeht, liegt die nordrhein-westfälische Sozialgerichtsbarkeit mit 15,6 Monaten im Bundesdurchschnitt der Sozialgerichte. Etwa jedes vierte Sozialgerichtsverfahren in Deutschland wird in NRW entschieden. Das ist ein enormer Aufwand. Mir ist aber bewusst, dass viele unserer rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürger die Verfahrensdauern als lang empfinden. Es dauert häufig deshalb so lang, weil wir den Sachverhalt von Amts wegen aufklären müssen.
Was bedeutet das genau?
Wenn es dabei um medizinische Fragen geht, benötigen wir medizinische Sachverständige. Nicht selten müssen mehrere medizinische Sachverständige befragt werden, wenn zum Beispiel orthopädische, internistische und neurologisch-psychiatrische Erkrankungen zu begutachten sind. Wenn es aber um dringende und sehr eilige Belange geht, wird im sozialgerichtlichen Eilverfahren sehr schnell entschieden.
Für 2027 haben wir für das LSG und die Sozialgerichte auch deshalb einen größeren Personalbedarf angemeldet. Aktuell sind die Sozialgerichte und das Landessozialgericht in NRW wegen ausgesprochen vieler Eilverfahren zum Bürgergeld (SGBkurz fürSozialgesetzbuch II) sehr gefordert.
Interview: Tobias Zaplata/Markus Hochkirchen

