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E-Scooter: Gefahren durch „Wildparken“ - VdK fordert Meldestelle von Seiten der Stadt

Der Ortsverband Duisburg-Neudorf (Kreisverband am Niederrhein) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gefahren und Behinderungen, die von wahllos abgestellten E-Scootern ausgehen, zu dokumentieren und diese Informationen an den Seniorenbeirat der Stadt weiterzugeben.

Mehrere E-Scooter sind mitten auf einem Bürgersteig abgestellt. Rechts auf der Gehwegkante parken Autos. Für Fußgänger bleibt nur eine kleine Lücke.
Leider kein Einzelfall: Allein im Duisburger Stadtteil Neudorf dokumentierte der VdK über 40 Fälle wahllos abgestellter E-Scooter.

„Unser Ziel ist es, eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger durch planlos abgestellte E-Scooter auszuschließen. Vor allem Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Menschen mit einer Sehbehinderung sind hier besonders betroffen,“ 

erklärt Gisela Schiffers, Vorsitzende des Ortsverbands Neudorf. Dazu haben sie und Ihr Team eigens eine Meldekarte entwickelt, die einfach auszufüllen ist. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger können darauf Ort und Zeit sowie eine Beschreibung der Beeinträchtigung (am besten mit Foto) festhalten. Meldungen sind per E-Mail Externer Link:gisela.schiffers@vdk.de oder auch telefonisch 0203-29641975 möglich. 

Dringender Appell

Der Ortsverband Neudorf sammelt Hinweise auf gefährliches „Wildparken“ und übergibt sie dem städtischen Seniorenbeirat. Allein im Duisburger Stadtteil Neudorf wurden auf diese Weise von November bis Februar über 40 Behinderungen durch falsch abgestellte E-Scooter gemeldet. 

„Unser dringender Appell an die Stadt Duisburg: Bitte eine offizielle städtische Meldestelle mit einem direkten Ansprechpartner einrichten, um schnell reagieren zu können“, 

fordert die Ortsvorsitzende. 

„Es muss klare Regeln für das Abstellen von E-Scootern geben, zum Beispiel ausgewiesene Abstellplätze. Wildparken könnte dann mit einem Bußgeld seitens der Kommune geahndet werden. Auch eine weiterlaufende Leihgebühr für die Nutzerinnen und Nutzer seitens der E-Scooter-Anbieter beim Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen wäre denkbar“, so Gisela Schiffers abschließend.