Tipps zum Medizinischen Dienst: Bestens vorbereitet in die Begutachtung
Wer Pflegeleistungen, Krankengeld oder eine Reha beantragt, hat häufig mit dem Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) zu tun. Der MDkurz fürMedizinischer Dienst begutachtet unabhängig, aber im Auftrag der Kranken- oder Pflegekassen, ob und in welchem Umfang Leistungen notwendig sind.

Viele Versicherte fühlen sich bei einer solchen Begutachtung unsicher oder wissen nicht genau, was sie erwartet. Eine gute Vorbereitung kann hier viel Stress vermeiden.
Der Medizinische Dienst wird immer dann eingeschaltet, wenn die Krankenkasse oder Pflegekasse eine fachliche Einschätzung benötigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pflegegrad beantragt oder überprüft wird, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen oder wenn es um die Bewilligung einer Reha-Maßnahme oder eines Hilfsmittels geht. Auch bei Krankenhausaufenthalten kann der MDkurz fürMedizinischer Dienst prüfen, ob die Dauer der Behandlung medizinisch notwendig ist:
Erstbegutachtung immer persönlich
Wichtig: Die Erstbegutachtung muss immer persönlich stattfinden – also bei der antragstellenden Person zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Nur so kann sich der Gutachter oder die Gutachterin ein realistisches Bild vom tatsächlichen Zustand und Hilfebedarf machen. Erst bei späteren Wiederholungsbegutachtungen kann die Einschätzung – unter bestimmten Voraussetzungen – auch telefonisch oder digital erfolgen.
Zur Vorbereitung sollten alle medizinischen Unterlagen bereitliegen, etwa Arztberichte, Medikamentenpläne oder Entlassungsbriefe. Sehr hilfreich ist außerdem ein Pflegetagebuch, das den Alltag und den konkreten Unterstützungsbedarf dokumentiert. Wer sich unsicher fühlt, kann sich beim Termin von einer Angehörigen, einem Angehörigen oder einer Pflegeperson begleiten lassen.
Der Medizinische Dienst trifft keine Therapientscheidungen
Bei der Begutachtung beurteilt der Medizinische Dienst die gesundheitliche Situation und die Selbstständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen. Wichtig ist, ehrlich und vollständig zu schildern, was selbstständig gelingt und wo regelmäßig Hilfe nötig ist. Der MDkurz fürMedizinischer Dienst trifft keine Therapieentscheidungen, sondern erstellt eine fachliche Einschätzung, die der Kasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient.
Nach der Begutachtung erhält zunächst die Krankenkasse oder Pflegekasse das Gutachten. Auf dieser Basis entscheidet sie, ob und in welchem Umfang Leistungen bewilligt werden. Versicherte bekommen anschließend einen schriftlichen Bescheid. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, sollte unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei kann der Sozialverband VdK unterstützen und die Betroffenen beraten.
Ihr Kontakt zur VdK-Expertin
Bei Fragen zum Thema Pflege und Gesundheit wenden Sie sich gerne an unsere Referentin Vanessa Rengers-Patz unter
Telefon (0211) 3 84 12 44
E-Mail Externer Link:vanessa.rengers-patz@vdk.de