VdK NRW fordert klare Weichenstellungen zur Bundestagswahl

  • Besondere Herausforderungen für unser Bundesland
  • Verband startet neue Aktion „Ja zum Sozialstaat“
Vorstandssprecher Thomas Zander und VdK-Landespräsident Horst Vöge mit einem der Kampagnen-Motive des VdK zur Bundestagswahl: Ein lila Daumen hoch auf pinkem Grund und weißer Schriftzug Ja zum Sozialstaat.
Vorstandssprecher Thomas Zander und VdK-Landespräsident Horst Vöge mit einem der Kampagnen-Motive des VdK zur Bundestagswahl: Ja zum Sozialstaat.

Bundestagswahl im Februar und Kommunalwahlen im September – im Wahljahr 2025 steht die Zukunft des Sozialstaats auf dem Prüfstand. Der VdK NRW stellt vier Kernforderungen an die Politik, um die soziale Gerechtigkeit und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Mit unserer Aktion „Ja zum Sozialstaat“ möchten wir darauf aufmerksam machen,
dass eine sozial ausgewogene und generationengerechte Ausgestaltung des Renten-, aber auch des Gesundheits- und Pflegesystems, tiefgreifende Entscheidungen erforderlich macht.

Sichere Rente für alle einführen

Das Rentenniveau muss mindestens stabil bei 48 Prozent gehalten werden, wir fordern allerdings eine Anhebung auf 53 Prozent, um armutsfeste Renten zu garantieren. Um diese Anhebung zu finanzieren und Ungerechtigkeiten in der Alterssicherung abzumildern, müssen alle Erwerbstätigen, also auch Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker sowie Selbstständige, in die Rentenversicherung einzahlen. Zudem darf es keine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Jedoch sollte Menschen, die auch nach 67 Jahren noch arbeiten wollen und können, diese Möglichkeit gegeben werden.

Betrifft uns in NRW besonders, weil … 

… schon in fünf Jahren in NRW zehn Prozent mehr Menschen leben werden, die 67 Jahre alt oder älter sind – das sind dann knapp 4 Millionen. Besonders bemerkbar macht sich der demografische Wandel im ländlichen Raum, die Kreise Coesfeld, Paderborn, Borken oder Heinsberg, Euskirchen und Steinfurt sind am stärksten betroffen.

Armut in allen Altersgruppen bekämpfen

Der Mindestlohn muss sofort auf 15 Euro festgesetzt werden, damit man trotz hoher Wohn-, Lebensmittel- und Energiekosten leben und sich eine Alterssicherung aufbauen kann. Den Angaben des Bundesarbeitsministeriums zufolge müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon jetzt 14,56 Euro brutto pro Stunde verdienen, um durch ihren Lohn und ohne zusätzliche Sozialleistungen auf eine Rente zu kommen, die der Höhe der Grundsicherung im Alter entspricht. Der Mindestlohn als nach wie vor wichtigstes Instrument gegen Altersarmut liegt aber nur bei 12,82 Euro. Besonders Frauen müssen besser abgesichert werden. Sie sind häufiger von Armut, niedrigen Löhnen und kleinen Renten betroffen als Männer. Das heißt unter anderem: geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und ein massiver Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige.

Betrifft uns in NRW besonders, weil … 

… NRW mit 18,8 Prozent bundesweit eine der höchsten Armutsquoten aufweist. Allein die Stadt Gelsenkirchen ist in diesen Statistiken in Deutschland neben weiteren Ruhrgebietsstädten traurige Spitze – auch bei der Kinderarmut. In NRW sind 24,6 Prozent aller Kinder von Armut betroffen. Und 310.000 ältere Menschen in unserem Bundesland kommen ohne Grundsicherung im Alter nicht über die Runden. Das sind zehn Prozent mehr als vor fünf Jahren.

Einheitliche und solidarische
Kranken- und Pflegeversicherungen umsetzen

Wir brauchen eine umfassende Pflegereform. Zur Finanzierung muss eine einheitliche Pflegeversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger versichert sind, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige, eingeführt werden. In diese müssen, wie bei der einheitlichen solidarischen Krankenversicherung, alle Einkunftsarten einbezogen werden. Bei der Krankenhausreform muss die Transformation aus Steuermitteln finanziert werden. Es kann nicht sein, dass gesetzlich Versicherte eine Summe von 25 Milliarden Euro aufbringen sollen, um die Krankenhauslandschaft zu reformieren und die Privatversicherten wiederum keinen Beitrag leisten müssen.

Betrifft uns in NRW besonders, weil … 

… hier 16,4 Prozent mehr Pflegebedürftige leben als noch vor zwei Jahren (1,4 Millionen). Bis 2050 wird der Anteil sogar 30 Prozent höher liegen als heute. Zudem: Mit 3.200 Euro Eigenanteil, den Pflegebedürftige für einen Heimplatz im ersten Aufenthaltsjahr aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist NRW bundesweit trauriger Spitzenreiter. Immer mehr Personen rutschen deshalb in die Sozialhilfe ab. Der Beleg: Bei den Sozialhilfeausgaben gab es im Bereich Pflege gegenüber dem Vorjahr den stärksten prozentualen Anstieg von mehr als 23 Prozent.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung verwirklichen

Wirksame Reformen sind notwendig für eine flächendeckend barrierefreie Gesellschaft –
vorrangig im ÖPNV und beim Wohnungsbau. Im Bereich Arbeit fehlen in zahlreichen Unternehmen immer noch inklusive Arbeitsplätze, barrierefreie Arbeitsumfelder, gezielte Fördermaßnahmen und eine glaubwürdige Bereitschaft zur Anpassung von Arbeitszeitmodellen. Zudem sind die Schwerbehindertenvertretungen (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung) zu stärken. So ist gesetzlich klarzustellen, dass die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung bereits im Vorfeld von geplanten personellen Maßnahmen informiert und angehört wird.

Betrifft uns in NRW besonders, weil … 

… hier 11 Prozent (1,94 Millionen Menschen) mit einer anerkannten Schwerbehinderung leben. 14 Prozent von ihnen sind arbeitslos gemeldet, das ist im Vergleich der Bundesländer die höchste Quote. Zudem dauert für sie die Suche nach einem Arbeitsplatz bundesweit am längsten: 438 Tage und damit 113 Tage länger als für Menschen ohne Beeinträchtigung.

Und so ist es finanzierbar:

Der Staat braucht die Wiedereinführung einer verfassungsgemäßen Vermögenssteuer. Zudem: Eine sozial gerechte Ausgestaltung der Einkommenssteuer könnte die nicht mehr leistungsgerechte Einkommensungleichheit in Deutschland reduzieren. Hierzu bräuchte es gleichermaßen eine Anhebung des Grundfreibetrages und des Reichensteuersatzes. Kapitalerträge müssen wie die übrigen Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz veranlagt werden. Durch die Einführung einer internationalen Mindestbesteuerung für Unternehmen und Milliardäre sowie einer Finanztransaktionssteuer könnte zusätzliches Steueraufkommen erzielt werden. 

Externer Link:Weiterführende Infos und Material zur VdK-Kampagne zur Bundestagswahl.