Sozialverband VdK NRW und SoVD NRW: Offener Brief zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes an Minister Laumann
Sozialverbände warnen im Namen der insgesamt mehr als 520.000 Mitglieder in NRW in aller Deutlichkeit vor den Reformvorschlägen.
der Sozialverband VdK NRW und SoVD NRW wenden sich in einem Offenen Brief zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann.
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
die Bekanntgabe der Reformvorschläge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der letzten Woche löste bei vielen Menschen in Nordrhein-Westfalen große Verunsicherung aus. Innerhalb kürzester Zeit erreichten uns viele Anrufe und Zuschriften von Menschen, die uns ihre Ängste schilderten. Aus diesem Grund sehen sich der Sozialverband VdK NRW e. V. und der Sozialverband Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. dazu dringend aufgefordert, im Namen unserer mehr als 520.000 Mitglieder in NRW vor den Reformvorschlägen in aller Deutlichkeit zu warnen.
Die Pflegeversicherung wurde 1995 vor dem Hintergrund eingeführt, pflegebedürftige Menschen finanziell abzusichern und sowohl pflegende Angehörige als auch Kommunen wegen steigender Pflegekosten zu entlasten. Keines dieser selbst definierten Ziele wird mit den dargelegten Reformvorschlägen ansatzweise erfüllt. Ganz im Gegenteil – indem beispielsweise der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 komplett gestrichen, das Entlastungsbudget in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur noch zur Hälfte ausgezahlt und die gestaffelten Zuschüsse im stationären Bereich erst mit sechsmonatiger Verzögerung in die nächsthöhere Pflegestufe eingruppiert werden, werden alle Akteure durch die Reform noch stärker belastet als ohnehin schon. Die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent erhöht ebenfalls das Risiko von Pflegearmut.
Auch aus Sicht der beiden größten Sozialverbände in NRW bedarf es endlich einer echten Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese darf jedoch nicht einseitig zu Lasten der Beitragszahlenden durchgeführt werden. Die erneute Anhebung des Zuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte zeigt erneut, dass die aktuelle Bundesregierung nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat, da die strukturellen Probleme auf der Einnahmeseite nicht gelöst und kinderlose Menschen erneut diskriminiert werden. Vielmehr sollte sich der Bund endlich dazu bekennen, die aus der Pflegeversicherung zweckentfremdeten Kosten zur Bewältigung der Coronapandemie in Höhe von 5,2 Milliarden Euro zurückzuzahlen. Auch die Rentenansprüche für pflegende Angehörige sollten vom Steuer- statt vom Beitragszahler übernommen werden. Um die Einnahmen des Bundeshaushalts nachhaltig zu stärken ohne die Schwächsten zu belasten, muss auch über eine Reform der Erbschaftssteuer sowie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer diskutiert werden. Wir regen an, darüber hinaus auch innovative Ansätze zu prüfen. So hat das DIW vorgeschlagen, Teile der Bundesgoldreserve – aktuell 3.352 Tonnen Feingold mit einem Marktwert von rund 438 Milliarden Euro – für die Finanzierung sozialer Aufgaben einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund appellieren wir eindringlich an Sie, sehr geehrter Herr Laumann, sich auf der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Hannover für die Interessen der pflegebedürftigen Menschen einzusetzen und die zusätzlichen Belastungen wirklich auf breite Schultern in der Gesellschaft zu verteilen.
Horst Vöge, Präsident VdK NRW und Franz Schrewe, Landesvorsitzender SoVD