Landtag berät über Pflege - Betroffene werden nicht gefragt

Von: Vanessa Rengers-Patz und Tobias Zaplata

VdK NRW zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes: Schutz und Teilhabe müssen Vorrang haben

© www.eventfotograf.in

Unser Präsident Horst Vöge nimmt zur Anhörung über die geplante Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung am 12. Oktober 2026 wie folgt Stellung:

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags erstmals keine der anerkannten Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurde. Gerade bei gesetzlichen Regelungen, die unmittelbar in das Leben dieser Menschen eingreifen, müssen ihre Interessen und Erfahrungen von Anfang an einbezogen werden. Wer über die Betroffenen entscheidet, darf nicht an ihnen vorbei entscheiden.

Die geplante Verwaltungsvereinfachung darf nicht dazu führen, dass Schutz, Qualität und Teilhabe auf der Strecke bleiben. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner muss oberste Priorität haben. Selbstbestimmung, Gewaltschutz und gesellschaftliche Teilhabe lassen sich nicht allein auf dem Papier gewährleisten. Dafür braucht es ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Unterstützungsangebote und eine soziale Betreuung, die den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

Genauso wichtig sind wirksame Kontrollen und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten. Missstände müssen frühzeitig erkannt und behoben werden können. Wir sehen die Gefahr, dass die soziale Betreuung und die Förderung der Teilhabe im Zuge der geplanten Änderungen an Bedeutung verlieren. Das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Es darf nicht allein darum gehen, Abläufe zu vereinfachen. Entscheidend ist, ob die Menschen gut versorgt sind, ihre Rechte gewahrt werden und sie selbstbestimmt leben können.

Wir erwarten deshalb, dass die Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen bei künftigen Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben wieder verbindlich und rechtzeitig beteiligt werden. Dazu gehört auch, geplante Änderungen transparent darzustellen und nachvollziehbar zu begründen. Die Erfahrungen der Betroffenen sind unverzichtbar, wenn Gesetze entstehen sollen, die den tatsächlichen Anforderungen des Alltags gerecht werden. Ihre Stimme darf bei solchen Entscheidungen nicht fehlen.“