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„Ansprüche gegenüber Behörden oft schwer durchzusetzen“: Präsidiumsmitglied Christoph Stawinoga über sein Engagement im Sozialrecht und in der Sozialgerichtsbarkeit

Christoph Stawinoga ist Mitglied unseres Landesverbands-Präsidiums und des Vorstands seines Kreisverbands Rhein-Erft. Bereits zuvor war er als Vertreter der Sozialversicherten im Landesverbands-Vorstand und im Sozialpolitischen Ausschuss sowie als Vorsitzender der Fachgruppe Sozialversicherte für den VdK tätig. Am 5. Juli feiert der Hürther Arzt und Rentenberater seinen 65. Geburtstag. Wir als VdK wünschen ihm alles Gute und haben ihn im Rahmen dessen zum Interview gebeten.

Portrait von Herr Stawinoga

Herr Stawinoga, der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat Sie 2021 als ehrenamtlicher Richter an das Bundessozialgericht in Kassel berufen. Welche Aufgaben haben Sie dort konkret?

Der 9. Senat, dem ich angehöre, befasst sich vor allem mit Streitigkeiten aus dem Schwerbehindertenrecht und dem Sozialen Entschädigungsrecht. Als Richterinnen und Richter haben wir dabei zumeist über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte und – wenn eine Revision nicht zugelassen wurde – auch über entsprechende Nichtzulassungsbeschwerden zu entscheiden. Wie in den Vorinstanzen hat auch beim Bundessozialgericht die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dasselbe Gewicht wie die der Berufsrichterinnen und -richter.

Wann kommt es zu einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht?

Nun, eine Revision muss vorab von einem Landessozialgericht bzw. im Fall einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundessozialgericht zugelassen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Urteil des Landessozialgerichts von einer Entscheidung der obersten deutschen Gerichte abweicht oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird. Daneben gibt es aber auch sogenannte „Sprungrevisionen“, bei denen im Anschluss an das Urteil eines Sozialgerichts unter bestimmten Bedingungen der direkte Gang zum obersten Gerichtshof der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland möglich ist. Das Landessozialgericht als Berufungsinstanz wird in diesen Fällen also quasi übersprungen.

Wo erleben Sie heute die größten Schwierigkeiten für die Bürger im Sozialrecht?

Zunächst einmal ist das Sozialrecht äußerst komplex und erfordert deshalb ein hohes Maß an Fachwissen, über das die meisten Bürger nicht verfügen. Angesichts leerer öffentlicher Kassen ist es zudem oftmals schwer, Leistungsansprüche oder Feststellungsbegehren bei den jeweiligen Behörden durchzusetzen. Als Beispiele möchte ich die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente oder die Feststellung einer Behinderung nennen. Selbst die Genehmigung einfacher Hilfsmittel ist häufig mit einem zeitaufwändigen und kostenintensiven Begutachtungsprozess verbunden. 

Dabei wirft die mangelnde Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Behörden und anderer von ihnen beauftragter Gutachter zusätzlich Fragen auf. Für die Antragsteller sind daher nicht selten langdauernde Widerspruchs- und Klageverfahren unumgänglich. Nicht zuletzt aus diesen Gründen benötigen wir mehr Anwälte und Richter auf dem Gebiet des Sozialrechts, durch das praktisch alle Bürgerinnen und Bürger im Alltag ganz wesentlich berührt werden.

Sie sind auch Mitglied im „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Worin besteht die Tätigkeit dieses Gremiums?

Der Sachverständigenbeirat berät als unabhängiges Gremium das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten und bereitet die Fortentwicklung der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ vor, die bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und Sozialen Entschädigungsrecht verbindlich anzuwenden sind. Dies geschieht teilhabeorientiert auf der Grundlage des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft und der Medizintechnik. Die Mitglieder des Beirats unterliegen hierbei keinerlei Weisungen und sind nur ihrem Gewissen verantwortlich.

Wie ist der Beirat personell zusammengesetzt und gab es hier in letzter Zeit Änderungen?

Der Beirat wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von vier Jahren berufen. Dazu benennen die Bundesländer, der Deutsche Behindertenrat und das Bundesministerium selbst jeweils sieben Personen, darunter jeweils mindestens vier Ärztinnen und Ärzte, die versorgungsmedizinisch oder wissenschaftlich besonders qualifiziert sein müssen. Eine der vom Bundesministerium zu benennenden Personen ist ein Vertreter aus dem versorgungsärztlichen Bereich der Bundeswehr. 

Bis vor einigen Jahren bestand das Gremium ausschließlich aus Ärzten. Die Betroffenenverbände hatten damals noch kein eigenes Benennungsrecht bei der Mitgliederberufung. Heute umfasst der Beirat jedoch neben Ärzten auch noch andere Experten, z.B. aus den Bereichen Sozialwissenschaften, Sozialrecht, Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation. Auf diese Weise sollen auch die Perspektive und die Interessen der betroffenen Menschen besser berücksichtigt werden.

Warum sind Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung so bedeutend bzw. welche Folgen haben sie für die Praxis?

In unserem Land leben ca. 9,6 Mio. Menschen mit einer Behinderung. Das entspricht mehr als 11,7 Prozent der Bevölkerung. Für sie alle sind die in der Versorgungsmedizin-Verordnung als Anlage enthaltenen „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ von größter Bedeutung. Denn darin wird für zahlreiche Gesundheitsstörungen der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) als Maß für die resultierende Teilhabebeeinträchtigung festgelegt. 

Mit dem GdBkurz fürGrad der Behinderung wird also nicht primär eine Krankheit oder Diagnose bewertet, sondern wie stark hierdurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Darüber hinaus werden in den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ auch das Verfahren zur Bildung eines Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen sowie die Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen beschrieben.

Müssen Betroffene wie unsere VdK-Mitglieder Sorge haben, dass Bewertungen künftig strenger werden?

Ich denke, dass es weniger um eine strengere Bewertung geht. Es ist vielmehr zu prüfen, ob sich Veränderungen bei der barrierefreien Gestaltung der Umwelt sowie der medizinische, medizintechnische oder psychologische Fortschritt auf die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen auf breiter Ebene so auswirken, dass eine Anpassung des GdBkurz fürGrad der Behinderung für den „typischen Fall“ angezeigt ist. Das bedeutet aber, dass nicht jede positive Veränderung automatisch einen niedrigeren Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) zur Folge hat. So nützt es beispielsweise wenig, wenn im öffentlichen Raum zwar immer mehr moderne Aufzüge installiert werden, diese aber häufig defekt sind. Dasselbe gilt für die Entwicklung von Hightech-Produkten im Hilfsmittelbereich, die aus Kostengründen nur wenige Betroffene als medizinisch bestmögliche Versorgung erhalten.

Nehmen Sie für den VdK auch noch andere Funktionen auf Bundesebene wahr?

Ja, als Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. wirke ich dort in zwei Kommissionen mit, die sich mit Themen der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung befassen.

Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Ist Ihnen aus Ihrer VdK-Tätigkeit ein bestimmtes Erlebnis in besonderer Erinnerung geblieben?

Das ist zweifellos die Begegnung mit Insassen und Befreiern der 1977 entführten Lufthansa-Maschine „Landshut“ anlässlich einer VdK-Fachtagung 2018 in Bad Fredeburg, die ich gemeinsam mit meinem Freund und Kollegen Peter Wolf organisiert hatte. Das unfassbare Martyrium der Geiseln während der 5-tägigen Entführung sowie die geglückte Befreiungsaktion in Mogadischu durch die GSG 9 der Bundespolizei haben mich seit jeher tief bewegt. 

Der anschließende jahrelange Kampf der Geiseln um Anerkennung ihrer berechtigten Ansprüche nach dem seinerzeit neuen Opferentschädigungsgesetz sowie die ablehnende Haltung einiger Behörden erlebten manche von ihnen als zusätzliches Trauma. Auch deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, zwei der Opfer bei der erfolgreichen Durchsetzung einer Rente bzw. einer hohen Einmalzahlung zusammen mit dem VdK zu begleiten. Dieser großartige Erfolg nach mehr als 40 Jahren ermutigt mich immer wieder bei meiner Arbeit und zeigt, wie wichtig und sinnvoll unser täglicher Einsatz für die Menschen ist, die unsere Hilfe benötigen.