Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2025
Für das Jahr 2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung nun offiziell um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent angehoben. Die entsprechende Bekanntmachung hat das Bundesministerium für Gesundheit mit einwöchiger Verspätung gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Kabinett hatte in seiner letzten Sitzung am vergangenen Mittwoch den Weg dafür freigemacht, nachdem der mittlerweile entlassene Finanzminister Christian Lindner (FDPkurz fürFreie Demokratische Partei) seine Blockade gegen die gesetzlich vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen aufgegeben hatte.
Bei Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags müssen die einzelnen Krankenkassen aber nicht zwingend ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag anheben. Eine Beibehaltung oder Anhebung des Beitrages richtet sich immer nach der Finanzlage der jeweiligen Krankenkasse. Lediglich für Beziehende von Bürgergeld sowie weitere in § 242 Absatz 3 SGBkurz fürSozialgesetzbuch V genannten Personenkreise ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz maßgebend.
Eine aktuelle Auflistung der jeweils gültigen Zusatzbeträge der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen werden in einer Herunterladen:Übersicht des GKV-Spitzenverbandes (PDF, 239 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)veröffentlicht.
Sonderkündigungsrecht
Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Mitglieder rechtzeitig in einem gesonderten Schreiben von einer beabsichtigten Erhöhung des Zusatzbeitrages und dem damit einhergehenden Sonderkündigungsrecht gem. § 175 Absatz 4 SGBkurz fürSozialgesetzbuch V informieren. Das muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, geschehen. Falls der erhöhte Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (2025: 2,5 Prozent) übersteigt, müssen die Mitglieder zudem auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie in eine günstigere Krankenkasse wechseln können.