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Statement des VdK zur Krankenhausreform:

Gesundheitsversorgung in NRW darf nicht vom Wohnort abhängen

Ein Schild weist auf die Notaufnahme, das Krankenhaus und das Altenpflegeheim hin
© IMAGO/Florian Gaertner, photothek.net

Zur heutigen Abstimmung über die Krankenhausreform nimmt Horst Vöge, Präsident des Sozialverbands VdK NRW, wie folgt Stellung:

„Mit der heutigen Entscheidung ist eine zentrale Weiche für die zukünftige Krankenhausversorgung gestellt worden. Die Reform verfolgt das richtige Ziel: mehr Qualität durch Spezialisierung, klarere Zuständigkeiten und eine verlässlichere Finanzierung der Kliniken.

Entscheidend wird nun sein, wie die beschlossenen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen konkret umgesetzt werden. Für uns steht fest: Strukturveränderungen dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Gerade ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen sind auf eine gut erreichbare, wohnortnahe Versorgung angewiesen. Längere Wege oder der Wegfall von Angeboten können für viele Betroffene zu einer echten Belastung werden – insbesondere im ländlichen Raum.

Gesundheitsversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie darf nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb fordern wir verbindliche Sicherungsmechanismen für eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung sowie eine auskömmliche Investitionsfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Reform kann eine Chance sein, die medizinische Qualität nachhaltig zu stärken. Sie wird aber nur dann Erfolg haben, wenn soziale Gerechtigkeit, die Erreichbarkeit der Versorgung und auch die wachsenden Herausforderungen durch Klima­veränderungen konsequent mitgedacht werden. Daran werden wir die weitere Umsetzung messen.

Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass die Krankenhausreform nun auch im Bundesrat akzeptiert wird – Sonderinteressen einzelner Länder dürfen dabei nicht über dem Ziel stehen, eine verlässliche und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für die Menschen sicherzustellen.“