Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - folgende Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen in den Externer Link:Kreisverbandsgeschäftsstellen regelmäßig keine unmittelbare Unterstützung beim Ausfüllen von Leistungsanträgen in folgenden Rechtsgebieten anbieten können:

Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente

  • Rentenantrag muss direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden.
  • In der Sprechstunde kann zu den Voraussetzungen der Altersrente beraten werden und der Versicherungsverlauf grob durchgeschaut werden, ob Lücken vorhanden sind.
  • Rente wird nicht vom VdK nachgerechnet. Das kann z. B. durch einen Rentenberater erfolgen (gebührenpflichtig).
  • Es gibt Kreisverbände, die über eigene ehrenamtliche Rentenberater verfügen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf den Beratungsseiten Ihres Kreisverbandes.

Antrag auf Grundsicherung / Sozialhilfe

  • persönliche Vorsprache beim Grundsicherungsamt / Sozialamt / Jobcenter notwendig

Antrag auf Kur und Reha / Umschulung / Teilhabe am Arbeitsleben

  • Antrag muss bei der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse gestellt werden

Antrag auf Arbeitslosengeld