Ausfüllen von Leistungsanträgen
Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - folgende Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen in den Externer Link:Kreisverbandsgeschäftsstellen regelmäßig keine unmittelbare Unterstützung beim Ausfüllen von Leistungsanträgen in folgenden Rechtsgebieten anbieten können:
Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente
- Rentenantrag muss direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden.
- In der Sprechstunde kann zu den Voraussetzungen der Altersrente beraten werden und der Versicherungsverlauf grob durchgeschaut werden, ob Lücken vorhanden sind.
- Rente wird nicht vom VdK nachgerechnet. Das kann z. B. durch einen Rentenberater erfolgen (gebührenpflichtig).
- Es gibt Kreisverbände, die über eigene ehrenamtliche Rentenberater verfügen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf den Beratungsseiten Ihres Kreisverbandes.
Antrag auf Grundsicherung / Sozialhilfe
- persönliche Vorsprache beim Grundsicherungsamt / Sozialamt / Jobcenter notwendig
Antrag auf Kur und Reha / Umschulung / Teilhabe am Arbeitsleben
- Antrag muss bei der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse gestellt werden
Antrag auf Arbeitslosengeld
- Der Antrag auf Arbeitslosengeld 1 muss bei der zuständigen Externer Link:Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Antragstellung ist auch online möglich.