Mitgliedschaft ändern

Sie sind bei uns Mitglied und sind umgezogen? Haben eine neue Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung? Dann wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an nordrhein-westfalen@vdk.de oder an denExterner Link: für Sie zuständigen Kreisverband oder nutzen unten unser Online-Formular.

Hinweis zur Kündigungsfrist aus der Satzung §6, Punkt 2:

Der Austritt (Kündigung) ist durch das Mitglied/den gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Verband schriftlich zu erklären. Er kann frühestens 12 Monate nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden. Der Austritt ist jeweils nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.

Ausnahmen

  • Änderungen des Zahlenden (z. B.: Tochter zahlt ab sofort für ihre Mutter)
  • Kündigung (bei Sterbefall fügen Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde bei)
  • Namensänderung

Änderungsmitteilung online:

Änderungen:

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