Rechtsberatung

So erreichen Sie uns

Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Siegen-Olpe-Wittgenstein

Morleystr. 15-17, 57072 Siegen
Telefon: 0271-30 38 29-0 0271-30 38 29-0 Fax: 0271-30 38 29 18 0271-30 38 29 18 E-Mail: kv-siegen@vdk.de

Sprechzeiten

  • montags von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • mittwochs von 13:00 bis 16.00 Uhr und
  • donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Geschäftsstelle Olpe

Martinstraße 28-32, 57462 Olpe

  • montags von 13:00 bis 16:00 Uhr
  • dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
  • mittwochs von 09:00 bis 12.00 Uhr

Die beiden Geschäftsstellen sind über die oben genannte gemeinsame Telefonnummer, wie auch per Fax und E-Mail-Adresse erreichbar. 

Telefonische Erreichbarkeit (0271 30 38 29-0)

  • montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und
  • freitags von 08:00-12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr.

Rechtsberatung nur nach Terminvereinbarung unter Externer Link:Beratungsangebote oder direkt über unseren Externer Link:Online-Terminplaner. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Rechtsberatung nach vorheriger Terminvereinbarung auch per E-Mail oder direkt über unseren Online-Terminplaner. Bitte informieren Sie sich in der Übersicht vorab über Rechtsgebiete, für die der Sozialverband VdK NRW e.V. keine Rechtsberatung anbieten kann.

Die beiden Geschäftsstellen mit deren Außensprechstunden und ehrenamtlich tätigen Beratern vor Ort, sind ebenso unter: Externer Link:Beratungsangebote dargestellt.

Sie möchten dem Kreisverband Änderungen Ihrer persönlichen Daten (z.B. Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung) mitteilen? Dann richten Sie bitte Ihre Nachricht direkt an die Mitgliederverwaltung unter der E-Mail-Adresse: "Externer Link:mitgliederverwaltung.siegen@vdk.de". Zielgruppe sind alle Mitglieder, die entsprechende Änderungen wünschen und Neumitglieder. In diesem Zusammenhang können unter anderem auch Neumitglieder mitteilen, in welchem Ortsverband sie Mitglied sein möchten. Bitte verwenden Sie diese E-Mail-Adresse nicht für andere Anliegen (z.B. Fristensachen in Widerspruchsverfahren, etc.)!

Terminvereinbarung

Telefon: 0271-30 38 29-0 0271-30 38 29-0

Vor-Ort-Angebote

Wir verstehen uns auch als "Verband der Kümmerer" vor Ort. Daher möchten wir Sie besonders auf die vielfältigen, ehrenamtlichen Betreuungsaufgaben und Veranstaltungen in unseren Ortsverbänden hinweisen. Unter der Menüleiste finden Sie eine alphabetische Auflistung der Ortsverbände mit den entsprechenden Links.

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, überschlägige Prüfung von Versicherungsverläufen und  Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung, Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Grundsicherung im Alter, für Arbeitssuchende und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Vollmacht für den Sozialverband VdK NRW e.V. - Kreisverband Siegen-Olpe-Wittgenstein

Ihre Ansprechpartner beim Kreisverband

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr.  Freitag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 14:00 Uhr. 

Telefon: 0271-30 38 29-0. 
Fax: 0271-30 38 29 18. 
E-Mail: Externer Link:kv-siegen@vdk.de bzw. per Online-Terminplaner. 

Beratungstermin buchen

Außensprechstunden

Außensprechstunden der Geschäftsstellen mit Rechtsberatung

  • Bad Berleburg (Rathaus)
    Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg. Jeden ersten Freitag in den ungeraden Monaten von 09:00 bis 12:30 Uhr. Anmeldung erforderlich. Herr Weller, Telefon: 02751-5452 (Nachricht auch auf Anrufbeantworter möglich).
  • Bad Laasphe (Haus des Gastes)
    Wilhelmsplatz 3, 57334 Bad Laasphe. Jeden zweiten Mittwoch im Monat
    von 10:00 bis 13:00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.
  • Finnentrop (Bürgertreff)
    Am Markt 1, 57413 Finnentrop. Jeden dritten Freitag im Monat von 10:00 bis 13:00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.

Sprechstunden ehrenamtlicher Berater vor Ort

Allgemeine Lotsenfunktion u.a. bei Schwerbehindertenanträgen

  • Ortsverband Altenhundem-Saalhausen (Rathaus Lennestadt) 
    Thomas-Morus-Platz 1 57368 Lennestadt. Jeden vierten Freitag im Monat, 10:00-13:00 Uhr. Anmeldung erforderlich: Tel. 0171 7510023
  • Ortsverband Attendorn (Rathaus Attendorn)
    Kölner Str. 12, 57439 Attendorn. Jeden zweiten Montag im Monat: 14:00 – 16:00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.
  • Ortsverband Bad Berleburg (Rathaus Bad Berleburg)
    Raum 17, Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg. Jeden zweiten Mittwoch. In geraden Monaten: 10:30 – 12 Uhr, in ungeraden Monaten: 14:00-16:00 Uhr. Anmeldung erforderlich. Herr Weller, Tel: 02751-5452 (Nachricht auch auf Anrufbeantworter möglich)
  • Ortsverband Bad Laasphe (Haus des Gastes)
    Wilhelmsplatz 3, 57334 Bad Laasphe. Jeden zweiten Mittwoch im Monat  
    von 10:00 bis 13:00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich. Darüber hinaus können individuelle Termine bei Herrn Christof Rothenpieler unter der Tel. 02752 5065736 vereinbart werden.
  • Ortsverband Erndtebrück (Rathaus Erndtebrück, Zimmer 101)
  • Talstraße 27, 57339 Erndtebrück, jeden zweiten Mittwoch im Monat von 10:00 bis 11:00 Uhr.
  • Ortsverband Feudingen (Café Bäckerei Müller „Seppel“ in „Färje“)
    Sieg-Lahn-Str. 33, 57334 Bad Laasphe-Feudingen, jeden ersten Dienstag im Monat von 15:00-17:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Ortsverband Geisweid. Der OV berät individuell ohne feste Sprechstunden. Ansprechpartner ist der OV-Vorsitzende: Herr Uwe Diener. Tel. 0171 6136849.
  • Ortsverband Müsen-Dahlbruch. Der OV berät individuell ohne feste Sprechstunden. Ansprechpartnerin ist die OV-Vorsitzende: Frau Birk. Tel. 0152 29558071.
  • Ortsverband Neunkirchen (Rathaus Neunkirchen)
    Zimmer 103, Bahnhofstraße 3, 57290 Neunkirchen. Jeden letzten Donnerstag im Monat: 14:00 – 16:00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.
  • Ortsverband Olpe (Altes Lyzeum)
    Franziskanerstr. 8, 57462 Olpe. Jeden ersten Donnerstag im Monat: 15:00 – 17:00 Uhr. 
    Keine Anmeldung erforderlich.
  • Ortsverband Welschen-Ennest (Caritas-Verband, Tagespflege)
    Johannesweg 9, 57399 Kirchhundem, Welschen-Ennest, jeden vierten Freitag im Monat von 16:00 – 17:30 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.
  • Ortsverband Wenden (DRK-Haus)
    Schönauer Str. 12, 57482 Wenden. Jeden ersten Freitag im Monat 15:30 – 17:00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich.

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