KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Heinsberg
Sprechzeiten
Unsere Beratung im Sozialrecht für VdK-Mitglieder des
Kreisverbandes Heinsberg:
Wir beraten und vertreten VdK-Mitglieder im VdK-Kreisverband Heinsberg gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und der Sozialversicherung (z.B. Rentenrecht, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung).
Die Rechtsberatungen werden ausschließlich durchgeführt von den
Juristinnen Frau Kötting und Frau Freijser.
Rechtsberatungen für Nichtmitglieder oder zu Rechtsgebieten außerhalb des gesetzlichen Sozial/- und Entschädigungsrechts sind satzungsgemäß ausgeschlossen.
Telefonisch erreichen Sie uns:
Sekretariat: Frau Esser
Tel.: 02452/1065707
Mo, Di, und Do. von 10.00 – 14.00 Uhr
Fr. von 10.00 – 12.00 Uhr
Mitgliederverwaltung/Sekretariat: Frau Haberland
Tel.: 02452/1557094
Mo, Di, und Do. von 10.00 – 14.00 Uhr
Fr. von 10.00 – 12.00 Uhr
Telefonische Rechtsberatung:
Frau Kötting
Tel.: 02452/1551948
Mo. und Do. 10.00 - 14.00 Uhr
Frau Freijser
Tel.: 02452/1557093
Mo. und Do. 10.00 - 14.00 Uhr
Termine für eine persönliche Rechtsberatung in der barrierefreien VdK-Kreisgeschäftsstelle, Robert-Bosch-Str. 1, 52525 Heinsberg, werden ausnahmslos nur vergeben, wenn Frau Freijser oder Frau Kötting dies nach vorheriger telefonischer Rücksprache für erforderlich halten.
Beachten und bedenken Sie bitte bei Ihrer Vorbereitung auf einen Termin, dass wir Höchstzeiten für die persönliche Beratungsdauer je nach Anliegen definiert haben und diese wegen der Terminplanung konsequent einhalten müssen.
Erstanträge oder Änderungsanträge im Schwerbehindertenrecht oder Verlängerungsanträge auf eine Erwerbsminderungsrente (R 120 Anträge) senden wir Ihnen gerne postalisch zu. Rufen Sie uns an!
Aufgrund diverser neuer Bebauungen sind Parkplätze leider sehr begrenzt. Bitte kalkulieren Sie eine Parkplatzsuche und ggf. einen kleinen Fußweg bei Ihrer Terminplanung ein. Bushaltestellen und eine Bahnstation sind in unmittelbarer Nähe.
Sollten Sie einen Termin absagen müssen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend telefonisch mit oder schicken Sie eine Mail an (kv-heinsberg@vdk.de).
Vielen Dank!
Beachten Sie bitte: Wir stellen keine Anträge auf Rehabilitation, Pflegestufe, Grundsicherungsleistungen, Arbeitslosengeld, Erstanträge für Renten, Gleichstellungsanträge usw. Ferner führen wir keine Rentenberechnungen durch und überprüfen nicht den Versicherungsverlauf.
Mitgliedsbeitrag pro Monat 5,50 €
Gebühren für:
Widerspruchsbearbeitungsgebühr 40,00 €
Klagebearbeitungsgebühr 1. Instanz 65,00 €
WICHTIG: Neumitglieder, die noch kein Jahr VdK-Mitglied sind, müssen bei Durchführung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens einen Solidarbeitrag
in Höhe eines Mitgliederjahresbeitrags zahlen, mithin derzeit 66,00 €.