KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Düren
Sprechzeiten
Kontakt, Erreichbarkeit & Sprechstunden
VdK Kreisverband Düren
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kontaktaufnahme, telefonischen Erreichbarkeit, offenen Sprechstunden und Terminvereinbarung unserer barrierefreien Kreisgeschäftsstelle in Düren.
📍 Anschrift
VdK-Kreisgeschäftsstelle Düren
Valencienner Str. 73
52355 Düren
Telefon: 02421 – 59 19 50
Fax: 02421 – 5 91 95-29
E-Mail: kv-dueren@vdk.de
📞 Telefonische Erreichbarkeit
- Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
- Mittwoch: 14:30 – 17:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine E-Mail senden. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
🏢 Offene Sprechstunden (ohne Termin)
Ein persönlicher Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist ausschließlich während unserer offenen Sprechstunden möglich:
- Dienstag: 9:00 – 11:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 – 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Außerhalb der offenen Sprechstunden ist die Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen.
Unsere offene Sprechstunde wird sehr gut angenommen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen, und in Einzelfällen müssen wir die Annahme weiterer Anliegen vorzeitig beenden, um alle bereits wartenden Mitglieder noch in angemessen beraten zu können.
Wenn Sie längere Wartezeiten vermeiden möchten oder ein umfangreicheres Anliegen haben, empfehlen wir Ihnen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
📅 Terminvereinbarung – persönlich, telefonisch oder online
Sozialrechtliche Beratungen wie:
- Widerspruchsverfahren
- Klageverfahren vor dem Sozialgericht
- Antragshilfe im Schwerbehindertenrecht
- Unterstützung bei Rentenangelegenheiten
erfolgen grundsätzlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
📞 Terminvereinbarung unter: 02421 – 59 19 50
Zusätzlich bieten wir auch telefonische Beratung sowie Videoberatung (Zoom oder Microsoft Teams) an. Eine Terminvereinbarung ist auch hierfür erforderlich und in der Regel sinnvoll.
Widerspruch und Klage
Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben möchten, beachten Sie bitte die einmonatige Rechtsbehelfsfrist. Zur Fristwahrung können Sie selbst schriftlich bei der zuständigen Behörde oder beim zuständigen Sozialgericht einen entsprechenden Widerspruch bzw. Klage einreichen:
- Eigenhändige Unterschrift (kein Scan, Kopie o.Ä.)
- Ort und Datum
- Ihre vollständige Adresse
- Aktenzeichen
- Akteneinsicht
- Begründung erfolgt nach Akteneinsicht
- ggf. Kopie des Bescheids
Entsprechende Externer Link:Musterformulare zur Fristwahrung finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beratungsangebote.
Erstanträge zur Schwerbehinderung:
Wenn Sie Unterstützung beim Erstantrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung benötigen, wenden Sie sich bitte zuerst an ihren zuständigen Externer Link:Ortsverband.
Für eine Vorbereitung zum Antrag sind erforderlich:
- Auflistung der Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzt*innen der letzten zwei Jahre
- Daten der Arztbesuche der letzten zwei Jahre
- Liste mit genauen Zeiträumen der Reha- und Krankenhausaufenthalte, sowie deren Adressen der letzten zwei Jahre
- Adresse der Krankenkasse
- Steuer-Identifikationsnummer
- Aktuelles Lichtbild bei Erstantrag, auch bei Änderungsantrag älter als fünf Jahre
- Vollständige und ausführliche Auflistung aller bestehende Erkrankungen und insbesondere der Einschränkungen im Alltag
Pflege und Rente:
Informationen zur Externer Link:Pflege und Externer Link:Rente finden Sie durch Anklicken des jeweiligen Links. Bevor Sie sich in Pflege- und Rentenangelegenheiten an unsere Geschäftsstelle wenden, informieren Sie sich bitte zunächst über diese zuständigen Stellen.
ℹ️ Hinweis in eigener Sache
Der VdK ist ein Sozialverband und nicht mit einer Anwaltskanzlei zu vergleichen. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder engagiert und fachkundig, bearbeiten jedoch eine Vielzahl von Anfragen. Daher kann es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

