Rechtsberatung

So erreichen Sie uns

Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Düren

Valencienner Str. 73, 52355 Düren
Telefon: 02421-59 19 50 02421-59 19 50 Fax: 02421-5 91 95-29 02421-5 91 95-29 E-Mail: kv-dueren@vdk.de

Sprechzeiten

Kontakt, Erreichbarkeit & Sprechstunden

VdK Kreisverband Düren

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kontaktaufnahme, telefonischen Erreichbarkeit, offenen Sprechstunden und Terminvereinbarung unserer barrierefreien Kreisgeschäftsstelle in Düren.

📍 Anschrift

VdK-Kreisgeschäftsstelle Düren
Valencienner Str. 73
52355 Düren

Telefon: 02421 – 59 19 50
Fax: 02421 – 5 91 95-29
E-Mail: kv-dueren@vdk.de

📞 Telefonische Erreichbarkeit

  • Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 14:30 – 17:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine E-Mail senden. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

🏢 Offene Sprechstunden (ohne Termin)

Ein persönlicher Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist ausschließlich während unserer offenen Sprechstunden möglich:

  • Dienstag: 9:00 – 11:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 – 11:00 Uhr

Bitte beachten Sie:
Außerhalb der offenen Sprechstunden ist die Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen.

Unsere offene Sprechstunde wird sehr gut angenommen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen, und in Einzelfällen müssen wir die Annahme weiterer Anliegen vorzeitig beenden, um alle bereits wartenden Mitglieder noch angemessen beraten zu können.

Wenn Sie längere Wartezeiten vermeiden möchten oder ein umfangreicheres Anliegen haben, empfehlen wir Ihnen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

📅 Terminvereinbarung – persönlich, telefonisch oder online

Sozialrechtliche Beratungen wie:

  • Widerspruchsverfahren
  • Klageverfahren vor dem Sozialgericht
  • Antragshilfe im Schwerbehindertenrecht
  • Unterstützung bei Rentenangelegenheiten (keine Rentenberatung!)

erfolgen grundsätzlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

📞 Terminvereinbarung unter: 02421 – 59 19 50

Zusätzlich bieten wir auch telefonische Beratung sowie Videoberatung (Zoom oder Microsoft Teams) an. Eine Terminvereinbarung ist auch hierfür erforderlich und in der Regel sinnvoll.

Widerspruch und Klage

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben möchten, beachten Sie bitte die einmonatige Rechtsbehelfsfrist. Zur Fristwahrung können Sie selbst schriftlich bei der zuständigen Behörde oder beim zuständigen Sozialgericht einen entsprechenden Widerspruch bzw. Klage einreichen:

  • Eigenhändige Unterschrift (kein Scan, Kopie o.Ä.)
  • Ort und Datum
  • Ihre vollständige Adresse
  • Aktenzeichen
  • Akteneinsicht
  • Begründung erfolgt nach Akteneinsicht
  • ggf. Kopie des Bescheids

Entsprechende Externer Link:Musterformulare zur Fristwahrung finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beratungsangebote.

Erstanträge zur Schwerbehinderung:

Wenn Sie Unterstützung beim Erstantrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung benötigen, wenden Sie sich bitte zuerst an ihren zuständigen Externer Link:Ortsverband.

Für eine Vorbereitung zum Antrag sind erforderlich:

  • Auflistung der Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzt*innen der letzten zwei Jahre
  • Daten der Arztbesuche der letzten zwei Jahre
  • Liste mit genauen Zeiträumen der Reha- und Krankenhausaufenthalte, sowie deren Adressen der letzten zwei Jahre
  • Adresse der Krankenkasse
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Aktuelles Lichtbild bei Erstantrag, auch bei Änderungsantrag älter als fünf Jahre
  • Vollständige und ausführliche Auflistung aller bestehende Erkrankungen und insbesondere der Einschränkungen im Alltag

Pflege und Rente:

Informationen zur Externer Link:Pflege und Externer Link:Rente finden Sie durch Anklicken des jeweiligen Links. Bevor Sie sich in Pflege- und Rentenangelegenheiten an unsere Geschäftsstelle wenden, informieren Sie sich bitte zunächst über diese zuständigen Stellen.

ℹ️ Hinweis in eigener Sache

Der VdK ist ein Sozialverband und nicht mit einer Anwaltskanzlei zu vergleichen. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder engagiert und fachkundig, bearbeiten jedoch eine Vielzahl von Anfragen. Daher kann es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Terminvereinbarung

Telefon: 02421-59 19 50 02421-59 19 50

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, überschlägige Prüfung von Versicherungsverläufen und  Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung, Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Grundsicherung im Alter, für Arbeitssuchende und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

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