KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Hagen/Ennepe-Ruhr
Sprechzeiten
SPRECHSTUNDEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe VdK-Mitglieder,
für unsere Sozialrechtsberatung wenden Sie sich bitte telefonisch an den Kreisverband Hagen/Ennepe-Ruhr. Er hat seine Geschäftsstelle in 58285 Gevelsberg, Neustraße 3:
Montag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr Rufnummer: 02332 / 8 09 60.
Hier weitere Informationen zur Rechtsberatung durch die hauptamtlichen Mitarbeiter des Kreisverbandes:
Als Mitglied können Sie unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Sozialversicherungs,- Versorgungs,- Sozialhilfe,- und Schwerbehindertenrechts und vertreten Sie vor den Behörden und den Sozialgerichten. Wir helfen dabei, Anträge zu stellen und überprüfen Bescheide. Wir führen nach Prüfung der Sach- und Rechtslage Widerspruchs- und Klageverfahren durch. Bei den Klageverfahren werden wir durch die unsere Kollegen von der VdK-Rechtsabteilung Dortmund unterstützt, an die wir die Klageverfahren nach Klagebegründung abgeben. Die Beratung ist kostenlos, für die
Durchführung von Verfahren erheben wir folgende Kostenpauschalen:
... Widerspruchsverfahren = 40,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 20,00 €
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
... Verfahren 1. Instanz (Klage)= 65,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 32,50 €
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
... Verfahren 2. Instanz (Berufung) = 120,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 60,00 €
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
... Verfahren 3. Instanz (Revision) = 95,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 47,50 €
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
... Verfahren 3. Instanz wegen Nichtzulassung der Revision = 50,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 25,00 €
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
... Zugunstenverfahren nach § 44 SGBkurz fürSozialgesetzbuch X = 22,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 11,00
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
... Vorläufiger Rechtsschutz = 50,00 €
ab 20 Jahren Mitgliedschaft = 25,00
ab 40 Jahren Mitgliedschaft = € 0 €
Für Mitglieder, die neu eintreten, gilt eine Sonderregel: Sie zahlen zusätzlich zu den genannten Kostenpauschalen einen Sonderbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, wenn sie uns im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft mit der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens beauftragen. Mit dieser Regelung reagiert der Sozialverband VdK auf die Tatsache, dass viele neu eingetretene Mitglieder zwar das volle Leistungsspektrum in Anspruch nehmen, aber nicht bereit sind, sich auch über den eigenen Hilfsbedarf hinaus solidarisch mit den Verbandsmitgliedern zu zeigen.
Zudem belasten die zahlreichen Verfahren, die von Neumitgliedern angestrebt werden (mehr als die Hälfte der Verfahren werden für Mitglieder eingeleitet, die erst mit der Bevollmächtigung Mitglied werden), die personellen und finanziellen Ressourcen des Verbandes sehr stark und es erscheint daher angemessen, diesen Kreis von Mitgliedern stärker an den Kosten der Rechtsberatung zu beteiligen als langjährige Mitglieder.
Rechtsberatung wird ausschließlich durch hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreisverbandes durchgeführt.
Die Beratung durch die hauptamtlichen Kräfte umfasst das ganze nach der Satzung des Verbandes zulässige Spektrum, also etwa das Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht sowie das Soziale Entschädigungsrecht.
Die Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter beschränkt sich auf Hilfe beim Ausfüllen von Vordrucken im Schwerbehindertenrecht.
Bitte beachten Sie: Wir sind keine Rechtsschutzversicherung, bieten aber umfassenden Sozialrechtsschutz im Rahmen einer Mitgliedschaft. Diesen Service können wir nur aufrechterhalten, weil sich alle Mitglieder durch ihren monatlichen Beitrag von nur 5,50 Euro an den Kosten beteiligen. Die Kostenpauschalen, die wir erheben, decken nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten der Rechtsberatung. Der Gedanke der Solidarität und Selbsthilfe steht bei uns im Vordergrund. Daher sollte niemand Mitglied werden, der nicht bereit ist, auch über den eigenen akuten Hilfsbedarf hinaus Mitglied zu bleiben!
Anfragen zur Rechtsberatung nur telefonisch an die
Geschäftsstelle des Kreisverbandes: Rufnummer: 02332 / 8 09 60
Montag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und
Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr