Sprechzeiten
Sie finden uns am 1. Mittwoch im Monat in der AWO in Rheindahlen, am 3. Freitag im Monat im Gemeindeladen in Wickrath und am 4. Montag im Monat in der AWO in Hardt.
Sie finden uns am 1. Mittwoch im Monat in der AWO in Rheindahlen, am 3. Freitag im Monat im Gemeindeladen in Wickrath und am 4. Montag im Monat in der AWO in Hardt.
Kontakt zu Ihrem Ortsverband:
Telefonischer Kontakt:
werktags 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
Handy: 0157 383 775 23
Wenn Sie uns nicht erreichen können hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
E-Mail: Externer Link:ov-rhw@vdk.de
Auch im Jahr 2025 sind wir wieder für Sie da - wir beraten Sie telefonisch oder in unseren Sprechstunden.
Unser Vorstand besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern. Wir bitten um Verständnis, dass es in den Sprechzeiten - trotz Terminabsprachen- schon mal zu Wartezeiten kommen kann. Wir wollen uns für jedes Anliegen die Zeit nehmen, die es braucht.
In diesem Jahr machen wir wieder Fortbildungen mit unterschiedlichen Themen- Schwerbehinderung – Pflegegrad – Barrierefreiheit- kommunale Sozialpolitik - um nur einige zu nennen.
Wir freuen uns, dass unsere Sprechstunden so gut angenommen werden – und wir sind stolz auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. In vielen Fällen können wir helfen und unterstützen – oder Ihnen entsprechende Ansprechpartner vermitteln.
Auf gute Zusammenarbeit
Ihr Team vom OV Wickrath / Rheindahlen / Hardt
Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.
• Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen
• Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente
• Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen
* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.
• Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente
• Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur
• Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen
• Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe
• Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden
• Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.
Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.
Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:
In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.
Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!
Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.
Die Themenwelt ist mit auf die neue Homepage umgezogen. Ziel ist es nach wie vor die Geschäftsstelle zu entlasten.
Unter der Externer Link:Themenwelt finden Sie oftmals schon erste Antworten auf Ihre Fragen. Behandelt werden dort die Themen Pflege, Rente, Schwerbehinderung und Vorsorge. Ebenfalls existiert dort ein Wegweiser, der auch andere Themen behandelt. Klicken Sie sich einfach mal durch. Die dort gemachten Angaben wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, beinhalten aber keine generelle Rechtsgültigkeit.