Vorstand
© VdK OV Lippe Nord

Willkommen beim VdK-Ortsverband Lippe-Nord

Als größter Sozialverband in Nordrhein-Westfalen bieten wir unseren mehr als 420.000 Mitgliedern sozialrechtliche Beratung und sozialpolitische Interessenvertretung.

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Über uns

Herzlich Willkommen auf der Internetseite unseres Ortsverbandes Der gesamte Vorstand freut sich sehr über ihr Interesse an unseren Ortsverband. Wir haben zur Zeit über 327 Mitglieder. In unseren Ortsverband sind alle Generationen vertreten. Der Ortsverband Lippe Nord umfasst die Gemeinden Barntrup, Dörentrup und Extertal. Neben der Betreuung der Mitglieder und der jährlichen Jahreshauptversammlung findet jeweils am ersten Dienstag um 15 Uhr ein Kaffeeklatsch im Kath. Gemeindehaus in der von Haxthausestr. 1 in Barntrup statt. Im Jahr führen wir mehrere Ausflugsfahrten durch. Wir setzen uns aktiv für die Interessen unserer Mitglieder vor Ort ein. Dabei ist uns ständiger Austausch mit allen Parteien im Rat und dem Bürgermeister wichtig. Jeder ist bei uns herzlich willkommen!

Kreisgeschäftsstelle

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Lippe-Detmold

Bismarckstr. 8, 32756 Detmold
Telefon: 05231 24926 05231 24926 Fax: 05231-92 79 98 05231-92 79 98 E-Mail: kv-lippe-detmold@vdk.de

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VdK-Kreisgeschäftsstelle Lippe-Detmold

Bismarckstr. 8, 32756 Detmold 

Telefon: 05231 24926 Fax: 05231-92 79 98 

E-Mail: Externer Link:kv-lippe-detmold@vdk.de 

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12.00 Uhr unter 05231 24926.

Rechtsberatung (nur nach Terminvereinbarung):
Von 08:30 bis 14:00 Uhr jeden zweiten und vierten Dienstag telefonisch.
Präsenzberatung jeden dritten Dienstag im Monat in der Kreisgeschäftsstelle.

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