Burgen Heimbach und Nideggen
© Cerstin Bergs

Willkommen beim VdK-Ortsverband Heimbach-Nideggen

Als größter Sozialverband in Nordrhein-Westfalen bieten wir unseren mehr als 420.000 Mitgliedern sozialrechtliche Beratung und sozialpolitische Interessenvertretung.

Beratung vereinbaren

Über uns

Willkommen beim VdK-Ortsverband Heimbach-Nideggen

Schön, dass Sie hier sind.
Als Vorstand des Ortsverbands Heimbach-Nideggen freuen wir uns sehr, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Unser Ziel ist es, einen lebendigen Raum für Begegnung, Unterstützung und Gemeinschaft zu gestalten – mit einem offenen Ohr, viel Herzlichkeit und echtem Interesse an dem, was Menschen bewegt.
Der VdK steht für soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und gegenseitige Solidarität. Dies möchten wir auf lokaler Ebene mit Leben füllen – Schritt für Schritt und im Miteinander.

Mit neuen Impulsen im Vorstandsteam möchten wir Bewährtes fortführen und gleichzeitig frische Ideen einbringen. Vieles ist im Entstehen, manches darf wachsen. Wenn Ihnen dabei etwas auffällt oder Sie eine Anregung haben, melden Sie sich gerne bei uns – Ihre Rückmeldung ist uns wichtig und willkommen.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen – vielleicht bei einer unserer Veranstaltungen oder im persönlichen Gespräch.

Herzliche Grüße
Ihr Vorstandsteam des VdK-Ortsverbands Heimbach-Nideggen

Kreisgeschäftsstelle

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Düren

Valencienner Str. 73, 52355 Düren
Telefon: 02421-59 19 50 02421-59 19 50 Fax: 02421-5 91 95-29 02421-5 91 95-29 E-Mail: kv-dueren@vdk.de

Sprechzeiten

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Sehr geehrte Mitglieder! 

 Wir möchten Sie über die derzeitige  Erreichbarkeit der Geschäftsstelle informieren.

Die Geschäftsstelle ist ab dem 01.02.2025 

Montag / Dienstag  von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr 

Mittwoch von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag / Freitag von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr

telefonisch erreichbar.

Sie können uns jedoch Ihr Anliegen per E-Mail (kv-dueren@vdk.de) mitteilen. Wir kommen sobald als möglich auf Sie zu. 

Hinweis: Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde/beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang, erledigen. 

Sehen sie hierzu unsere Muster-Formulare auf unserer Homepage:

Externer Link:https://nrw.vdk.de/vor-ort/kv-dueren/beratungsangebote/#c20079

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                   

VdK Kreisverband Düren                                                                                                     

der Vorstand

Aktuelles

Veranstaltungen

News-Karussell
Unser Vorstand Unser Vorstand

Unser ehrenamtlicher Vorstand stellt sich vor

Das Vorstandsteam sorgt in der Gemeinde für ein lebendiges Miteinander.

Mitglied werden