Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

Sozialberatung für Schwerbehindertenrecht auf Terminvereinbarung auch von Mitgliedern anderer VdK Vereine aus der Umgebung und Interessenten. 

Alle anderen Rechtsberatungen machen die fachlichen Kolleginnen und Kollegen in Ahaus!

Anmeldung unter: mobil Externer Link:+4917654447652
oder unter E-Mail: uwe.cottmann@vdk.de

Vor-Ort-Angebote


Wir bieten neuerdings auch Vor-Ort Schwerbehinderten Beratung an.


Diese Beratung ist ausschließlich für VdK Mitglieder vorgesehen.

Wer nicht Mitglied im VdK ist und diese Beratung in Anspruch nehmen möchte muss vorab eine Beitrittserklärung unterschreiben.

Bei einer Beratung zum Antrag auf eine Schwerbehinderung sollten Sie

folgende Unterlagen bereithalten:

• Ihre Steuer-Identifikationsnummer

• Ihre Renten- und Krankenversicherungsnummer, sowie die genauen Adressen Ihrer

Rentenversicherung und Krankenkasse.

• Auflistung aller Ihrer Erkrankungen, Beschwerden und Behinderungen.

• Daten Ihrer letzten Arztbesuche nach Monat und Jahr.

• Auflistung aller Ärzte mit genauer Anschrift, bei denen Sie in den letzten 2 Jahren in

Behandlung waren. Befunde und Arztbriefe von Untersuchungen und Fachärzten

aushändigen lassen und dem Antrag beifügen.

• Auflistung aller Reha- und Krankenhausaufenthalten der letzten 2 Jahre, mit

genauen Angaben zu Anschrift, Zeitraum und des jeweiligen Kostenträgers. Berichte

/ Arztbriefe können Sie gerne in Kopie beifügen.

• Ihren letzten vollständigen Bescheid der Schwerbehinderung des Versorgungsamtes

und wenn vorhanden Ihren Schwerbehindertenausweis.

• VdK-Mitgliedsausweis

Die Schwerbehindertenberatung im Rathaus Ascheberg ist am 1. + 3. Mittwoch im Monat in der Zeit von 14.00 uhr-16.30 Uhr 
Anmeldung bitte 
vorab bei Herrn Uwe Cottmann unter o.g. Telefonnummer.

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Allgemeine Beratung zu den Voraussetzungen von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, überschlägige Prüfung von Versicherungsverläufen und  Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung, Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Grundsicherung im Alter, für Arbeitssuchende und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Wichtig! Bitte folgende Unterlagen zur Beratung mitbringen

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Beratung:

Pflegeantrag

Personalausweis, Krankenversichertenkarte, Name und Anschrift des Hausarztes und der Fachärzte, aktuelle Arztberichte und Krankenhausberichte, Medikamentenplan, Liste der Diagnosen, falls vorhanden: Reha-Berichte, Entlassungsberichte oder Therapieberichte, falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid, ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis, wenn jemand den Antrag für Sie stellt. 

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Dafür sind die ärztlichen Unterlagen und eine möglichst genaue Beschreibung der Einschränkungen im Alltag besonders wichtig. 

Rentenantrag 

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Rentenversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, IBAN Ihrer Bankverbindung, Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer Krankenkasse, letzter Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (falls vorhanden), Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid, wenn Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, Nachweise über noch nicht erfasste Versicherungszeiten (z. B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit), falls Lücken im Versicherungsverlauf bestehen. 

Wenn Sie eine Altersrente beantragen (z. B. Altersrente für schwerbehinderte Menschen), benötigen Sie in der Regel diese Formulare der Deutschen Rentenversicherung:
* R0100 – Antrag auf Versichertenrente (Hauptantrag). 
* R0810 – Angaben zur Krankenversicherung der Rentner (wird häufig zusammen mit dem Rentenantrag benötigt). 
* Je nach persönlicher Situation können weitere Anlagen erforderlich sein (z. B. bei Hinzuverdienst oder besondere Versicherungszeiten). 

Schwerbehinderung

Persönliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Steuer-Identifikationsnummer, Rentenversicherungsnummer,
Krankenversicherungsnummer und Name der Krankenkasse, VdK-Mitgliedsausweis (wenn der Antrag über den VdK gestellt wird).

Medizinische Unterlagen

Liste aller Erkrankungen und Beschwerden, Liste aller Medikamente, aktuelle Arztberichte und Facharztbefunde, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Berichte, psychologische oder psychiatrische Befunde (falls vorhanden), MRT-, CTkurz fürComputer-Tomographie-, Röntgen- oder Laborbefunde (soweit relevant), Schmerzprotokoll oder Symptomtagebuch (falls vorhanden)

Ärzte und Behandlungen

Namen und Anschriften aller behandelnden Ärzte, Fachrichtung der Ärzte, letzte Behandlung (Monat/Jahr), Aufstellung aller Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte der letzten zwei Jahre mit Zeitraum und Klinik 

Weitere Nachweise

Pflegegradbescheid (falls vorhanden), Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDkurz fürMedizinischer Dienst) (falls vorhanden), Rentengutachten oder Gutachten anderer Behörden (falls vorhanden), Bescheide über andere Sozialleistungen (falls vorhanden)

Vor dem Antrag

Mit allen behandelnden Ärzten über den Antrag sprechen, die Ärzte bitten, in ihren Berichten nicht nur Diagnosen, sondern vor allem die Auswirkungen auf den Alltag und die Funktionsbeeinträchtigungen zu beschreiben. Das ist für die GdBkurz fürGrad der Behinderung-Bewertung besonders wichtig. 

Sozialhilfe/Pflegeheim

Personalausweis oder Reisepass, Krankenversichertenkarte, Bescheid über den Pflegegrad, ärztliches Attest oder Arztbericht, aktueller Medikamentenplan, Impfpass (falls vorhanden), Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden), Vorsorgevollmacht, Betreuerausweis oder Patientenverfügung (falls vorhanden), Rentenbescheid und Einkommensnachweise (insbesondere wenn Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragt wird), Kontaktdaten der Angehörigen, Heimvertrag und SEPA-Lastschriftmandat (werden meist vom Heim ausgehändigt und unterschrieben), bei Verlegung aus Krankenhaus oder ambulanter Pflege: Pflegeüberleitungsbogen und vorhandene Pflegedokumentation.

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