Rechtsberatung

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Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Rhein-Erft-Kreis

Kölner Str. 6-10, 50126 Bergheim
Telefon: 02271-98 59 20 02271-98 59 20 Fax: 02271-5 69 60 83 02271-5 69 60 83 E-Mail: kv-rhein-erft@vdk.de

Sprechzeiten

Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle:
dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: 02271 98 59 20
Fax: 02271 569 60 83

Sie können uns auch gerne eine E- Mail senden: kv-rhein-erft@vdk.de

Termine werden telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch abgewickelt.

Terminvereinbarung

Telefon: 02271-98 59 20 02271-98 59 20

Vor-Ort-Angebote

(nur für Mitglieder)

Stand: 04.2025

Ehrenamtliche Sozialberater

Bedburg
Wolfgang Schmalz
02272 - 23 62 
Externer Link:wolfgang.schmalz@vdk.de

Rainer Wilhelmi
02272 - 82 995 oder 0151 - 1832 4361
Externer Link:rainer.wilhelmi@vdk.de

Bedburg, Pütz
Hans-Peter Abts 
02463 - 9 00 00
Externer Link:hpabts@icloud.com

Bergheim / alle
Hans Haß
0178 - 23 88 225
Externer Link:hanshass2000@yahoo.de

Brühl
Heinz Witter
02232 - 99 30 106
Externer Link:gnuberich@t-online.de

Elsdorf
Christine Dietz-Gillessen
0157 - 309 12 147
Externer Link:Dietz-Mail@gmx.de

Hüchelhoven
Dorothea Henseler
Karin Schreiber
Externer Link:Claudia Eikmap

Lechenich
Peter Oberhofer
0163 - 48 00 327
Externer Link:ov-erftstadt-lechenich@vdk.de

Sylke Müller
0163 - 48 00 327
Externer Link:ov-erftstadt-lechenich@vdk.de

Astrid Sieger
Externer Link:ov-erftstadt-lechenich@vdk.de

Frechen
Dr. Martin Happ
02234 - 6888477
Externer Link:martin.happ@vdk.de

Hürth
Ute May
01520 - 96 88 700
(Mo von 11:00 - 14:00 Uhr, Mi für Berufstätige von 16:00 - 19:00 Uhr)
Externer Link:ute.may@vdk.de

Kaster
Silke Schulte 
0157 - 5321 9788
(Mo-Do 15:00 bis 19:00 Uhr)
Externer Link:ov-kaster@vdk.de

Kerpen
Marianne Drof
01520 - 824 31 97
mariannedrof@web.de

Ober-Niederaussem, Quadrath-Ichendorf
Jürgen Junggeburth
01573 - 791 57 68
Externer Link:Jung2023@mail.de

Stommeln
Dieter Gülden 
02238 - 35 73
Externer Link:dieter.guelden@vdk.de

Wesseling
Günther Heinen
0175 - 16 29 661
Externer Link:mgheinen@gmx.de

Cornelia Becker
02227 - 92 100 72

Jürgen Kuster
01512 - 156 09 80

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberechnung, keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

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