Rechtsberatung

So erreichen Sie uns

Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Heinsberg

Robert-Bosch-Str. 1, 52525 Heinsberg
Fax: 02452-1 06 74 71 02452-1 06 74 71 E-Mail: kv-heinsberg@vdk.de

Sprechzeiten

Unsere Beratung im Sozialrecht für VdK-Mitglieder des Kreisverbandes Heinsberg: 

Wir beraten und vertreten VdK-Mitglieder im VdK-Kreisverband Heinsberg gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und der Sozialversicherung (z.B. Rentenrecht, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). 

Die Rechtsberatungen werden ausschließlich durchgeführt von den Juristinnen Frau Kötting und Frau Freijser. Rechtsberatungen für Nichtmitglieder oder zu Rechtsgebieten außerhalb des gesetzlichen Sozial/- und Entschädigungsrechts sind satzungsgemäß ausgeschlossen. 

Telefonisch erreichen Sie uns: 

Sekretariat: Frau Esser Tel.: 02452/1065707 Mo, Di, und Do. von 10.00 – 14.00 Uhr Fr. von 10.00 – 12.00 Uhr 

Mitgliederverwaltung/Sekretariat: Frau Haberland Tel.: 02452/1557094 Mo, Di, und Do. von 10.00 – 14.00 Uhr Fr. von 10.00 – 12.00 Uhr 

Telefonische Rechtsberatung: Frau Kötting Tel.: 02452/1551948 Mo. und Do. 10.00 - 14.00 Uhr 

Frau Freijser Tel.: 02452/1557093 Mo. und Do. 10.00 - 14.00 Uhr 

Termine für eine persönliche Rechtsberatung in der barrierefreien VdK-Kreisgeschäftsstelle, Robert-Bosch-Str. 1, 52525 Heinsberg, werden ausnahmslos nur vergeben, wenn Frau Freijser oder Frau Kötting dies nach vorheriger telefonischer Rücksprache für erforderlich halten. 

Beachten und bedenken Sie bitte bei Ihrer Vorbereitung auf einen Termin, dass wir Höchstzeiten für die persönliche Beratungsdauer je nach Anliegen definiert haben und diese wegen der Terminplanung konsequent einhalten müssen. 

Erstanträge oder Änderungsanträge im Schwerbehindertenrecht oder Verlängerungsanträge auf eine Erwerbsminderungsrente (R 120 Anträge) senden wir Ihnen gerne postalisch zu. Rufen Sie uns an! 

Aufgrund diverser neuer Bebauungen sind Parkplätze leider sehr begrenzt. Bitte kalkulieren Sie eine Parkplatzsuche und ggf. einen kleinen Fußweg bei Ihrer Terminplanung ein. Bushaltestellen und eine Bahnstation sind in unmittelbarer Nähe. 

Sollten Sie einen Termin absagen müssen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend telefonisch mit oder schicken Sie eine Mail an (kv-heinsberg@vdk.de). Vielen Dank! 

Beachten Sie bitte: Wir stellen keine Anträge auf Rehabilitation, Pflegestufe, Grundsicherungsleistungen, Arbeitslosengeld, Erstanträge für Renten, Gleichstellungsanträge usw. Ferner führen wir keine Rentenberechnungen durch und überprüfen nicht den Versicherungsverlauf. 

Mitgliedsbeitrag pro Monat 6,50 € 

Gebühren für: Widerspruchsbearbeitungsgebühr 40,00 € 

Klagebearbeitungsgebühr 1. Instanz 65,00 € 

WICHTIG: Neumitglieder, die noch kein Jahr VdK-Mitglied sind, müssen bei Durchführung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens einen Solidarbeitrag in Höhe eines Mitgliederjahresbeitrags zahlen, mithin derzeit 78,00 €.

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberechnung, keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Neuer VdK-Beitrag ab 2025

Der Mitgliederboom beim VdK NRW hält an. Mittlerweile zählt der Sozialverband mehr als 420.000 Mitglieder, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, führt aber auch zu einer deutlich erhöhten Schlagzahl an Beratungen. Nahezu jedes Neumitglied benötigt direkt sozialrechtliche Unterstützung durch den VdK. Der Verband musste aufgrund der Anforderungen in den vergangenen Jahren mehr Personal einstellen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nachdem der VdK NRW in den vergangenen fünf Jahren den Mitgliedsbeitrag trotz der teils hohen Inflation stabil gehalten hat, muss der Beitrag jetzt zum 1. Januar 2025 um monatlich einen Euro auf 6,50 Euro erhöht werden – das sind pro Jahr zwölf Euro mehr als bisher. Vornehmlich stärkt der VdK damit die Beratungsarbeit in den Geschäftsstellen der Kreisverbände. Wir bitten um Ihr Verständnis!

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