Rechtsberatung

So erreichen Sie uns

Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Gütersloh

Marienstr. 12, 33332 Gütersloh
Telefon: 05241-23 81 04 05241-23 81 04 Fax: 05241-23 82 06 05241-23 82 06 E-Mail: kv-guetersloh@vdk.de

Sprechzeiten

Tanja Hunke und Sandra Hanschmidt sind die Ansprechpartnerinnen für Sie in unserer Kreisgeschäftsstelle. Fotos finden Sie unter dem Menüpunkt "Vorstand". Unsere Kreisgeschäftsstelle ist, von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Freitags ist sie geschlossen. Sozialverband VdK NRW e. V. Kreisverband Gütersloh Marienstraße 12 33332 Gütersloh Telefon: (0 52 41) 23 81 04 Telefax : (0 52 41) 23 82 06 E-Mail: kv-guetersloh@vdk.de

Die Rechtsberatung findet am ersten, zweiten und vierten Mittwoch telefonisch und am dritten Mittwoch im Monat vor Ort in der VdK-Geschäftsstelle in Gütersloh statt. Die Beratungstermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Tel. 05241-238104.

Die Rentenberatung findet am Montag Vormittag und am Dienstag nur nach vorherige telefonischer Terminvereinbarung statt.
Ergibt diese Beratung die sinnvolle Antragstellung einer Rente, kann dieser Antrag dann durch unseren Versicherten-Berater online zum zuständigen Rentenversicherungs-Träger gesendet werden.

Zum Schwerbehindertenrecht finden die Beratungen am Donnerstag Nachmittag in der Kreisgeschäftsstelle in Gütersloh, sowie nach Absprache auch in Herzebrock-Clarholz statt.

Terminvereinbarung zur Rentenberatung und Schwerbehindertenrecht:
Tel. 05241-238104

Terminvereinbarung

Telefon: 05241-23 81 04 05241-23 81 04

Vor-Ort-Angebote

Satzungsrechtlich erfolgt Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht - Arbeitslosengeld (keine Anträge) - Berufliche Bildung - Umschulung - Speerzeiten Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Berufskrankheit - Wegeunfall - Übergangsgeld - Verletztenrente Grundsicherung - Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld - Grundsicherung im Alter - Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit - Sozialhilfe Gesetzliche Krankenversicherung - Heil- und Hilfsmittel - Krankengeld - Medizinische Rehabilitation/ Kur Gesetzliche Pflegeversicherung (teilweise auch private Pflegeversicherung) - Feststellung des Pflegegrades - Häusliche Pflege, Pfegegeld und wohnfeldverbessernde Maßnahmen - Leistungen bei stationärer Pflege - Hilfsmittel - Kurzzeit- und Verhinderungspflege - Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen Gesetzliche Rentenversicherung - Altersrente - Erwerbsminderungsrente - Kindererziehungszeiten - Prüfung von Rentenbescheiden (Keine Rentenberechnung!) - Rehabilitation - keine Erstanträge für Erwerbsminderungsrente/ Altersrente und Hinterbliebenenrente Schwerbehindertenbericht - Feststellung Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen - Schwerbehindertenausweis - Änderungsantrag bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen - Herabstufung des GdBkurz fürGrad der Behinderung, z.B. nach Heilungsbewährung - Informationen zu Nachteilausgleichen Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferfürsorge und -versorgung - Opferentschädigungsrecht - Soldatenversorgungsgesetz - Impfschäden ! Wichtige Informationen ! keine Beratung Arbeitsrecht - Besonderer Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung - Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung - Abfindung bei Beendigung des Arbeistverhältnisses usw. Wohngeld Anträge - kein Ausfüllen von kompletten Anträgen, nur 2-3 Fragen ! Wichtige Information ! Gemäß der "Gebührenordnung des Sozialverbandes VdK NRW e. V. und Richtlinien für Rechtsbehelfsverfahren und Widerspruchsverfahren" §3 Bearbeitungsgebühren Die Bearbeitungsgebühren in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und in allen Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts Grundsicherungsrecht und sozialem Entschädigungsrecht betragen ab dem 01.07.2022 wie folgt für - Rechtsbehelfsverfahren 40,00 € - Verfahren 1. Instanz 65,00€ - Verfahren 2. Instanz 120,00€ Rentenberatung und Schwerbehindertenberatung Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Tel. 05241-238104 Informationen über benötigte Unterlagen, Antrag auf Schwerbehinderung (Erstantrag) • Name und Anschrift der Krankenkasse • Name und Anschrift der/ des Hausarztin/ Hausärztes • Name und Anschrift von den behandelnden Fachärztinnen/ Fachärzten • Informationen über Krankenhausaufenthalte in den letzten 2 Jahren (Name und Anschrift des Krankenhauses, Aufenthaltszeitraum, Fachgebiet und Station) • Informationen über Rehamaßnahmen/ Kuren in den letzten 2 Jahren (Name und Anschrift der Klinik, Aufenthaltszeitraum, Name und Anschrift des Kostenträgers) • ggf. Gutachten des medizinischen Dienstes oder anderer Behörden, Gerichte etc. • ggf. Bescheide von Berufsgenossenschaften oder anderer REHA- Träger gem. dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX • sollten Sie nicht EU- Bürger/ in sein eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis • die Ihnen vom Finanzamt zugeteilte Steuer-ID Antrag auf Schwerbehinderung (Änderungsantrag) • siehe Erstantrag • Geschäftszeichen des ersten Bescheides

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung), keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld (kein Ausfüllen von Anträgen)

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 5,50 Euro pro Person (ab dem 01.01.2025 6,50 Euro) können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Neuer VdK-Beitrag ab 2025

Der Mitgliederboom beim VdK NRW hält an. Mittlerweile zählt der Sozialverband mehr als 420.000 Mitglieder, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, führt aber auch zu einer deutlich erhöhten Schlagzahl an Beratungen. Nahezu jedes Neumitglied benötigt direkt sozialrechtliche Unterstützung durch den VdK. Der Verband musste aufgrund der Anforderungen in den vergangenen Jahren mehr Personal einstellen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nachdem der VdK NRW in den vergangenen fünf Jahren den Mitgliedsbeitrag trotz der teils hohen Inflation stabil gehalten hat, muss der Beitrag jetzt zum 1. Januar 2025 um monatlich einen Euro auf 6,50 Euro erhöht werden – das sind pro Jahr zwölf Euro mehr als bisher. Vornehmlich stärkt der VdK damit die Beratungsarbeit in den Geschäftsstellen der Kreisverbände. Wir bitten um Ihr Verständnis!

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