Wichtige Mitteilung!
Aufgrund krankheitsbedingtem Personalausfall ist der VdK Kreisverband Düsseldorf aktuell leider nur eingeschränkt erreichbar.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, so senden Sie gerne eine E-Mail mit Rückrufbitte an: Externer Link:kv-duesseldorf@vdk.de
Wir werden uns dann so zeitnah wie möglich bei Ihnen zurückmelden.
Bitte beachten Sie, dass wir für Neuinteressenten aktuell keine Kapazitäten zur Übernahme von Verfahren haben, bzw. dies nur in Einzelfällen mit langen Terminvorlaufzeiten möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihnen einen angenehmen Tag.
Ihr Team des Sozialverband VdK NRW e.V. Kreisverband Düsseldorf
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Gemeinsam für ein menschliches Miteinander:
Liebe Mitmenschen,
wir setzen uns jeden Tag mit voller Kraft und Herzblut für Ihre soziale Gerechtigkeit ein. Hinter diesem Einsatz stehen engagierte Menschen, die oft ehrenamtlich ihr Bestes geben, um Ihre Anliegen sorgfältig zu bearbeiten.
Damit wir Ihnen bestmöglich helfen können, bitten wir um Ihre Unterstüzung:
Begegnen wir uns mit Geduld, Fairness und Freundlichkeit - auch wenn es einmal zu Wartezeiten kommt.
Ein respektvolles Miteinander ist die Basis unserer Arbeit und stärkt uns als Gemeinschaft.
Danke, dass Sie diesen Wert mit uns teilen
Ihr Team
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Mehr als 10.000 Mitglieder vertrauen dem VdK Kreisverband Düsseldorf.
Der Sozialverband VdK ist ein moderner Sozialverband, der die Interessen von Sozialrentnern, Menschen mit Behinderung, Unfallopfern sowie Kriegs- und Wehrdienstopfern vertritt. Bundesweit zählt er mehr als 2,3 Millionen Mitglieder. In Nordrhein-Westfalen sind es mehr als 424.000 - organisiert in 43 Kreisverbänden und rund 700 Ortsverbänden. Davon mehr als 8600 ehrenamtlich Engagierte Mitglieder.
Der Kreisverband Düsseldorf wird vom Vorsitzenden Peter Jeromin (zugleich Vize-Präsident des VdK-Landesverbands) geleitet.
Mitglieder können viele Dienstleistungen nutzen. Dazu zählt die Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht ebenso, wie die Rechtsvertretung vor den Sozialgerichten (nötigenfalls auch vor den Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht), in Widerspruchsverfahren und teilweise auch vor den Verwaltungsgerichten.