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VdK-Ortsverband Bad Berleburg besucht den Landtag in Düsseldorf
Bad Berleburg. Wer einmal einen hautnahen Blick auf die politische Bühne werfen möchte, hat dazu am 5. November 2025 im Landtag in Düsseldorf Gelegenheit.
Die heimische Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach hatte den Bad Berleburger Ortsverband des VdK zu einem Besuch eingeladen, und diese Einladung gibt der Vorstand gerne an seine Mitglieder weiter.
„Die Fahrt erfolgt am Mittwoch, 5. November, um 8.30 Uhr ab dem Busbahnhof in Bad Berleburg in einem behindertengerechten Bus“, so erklärt Henner Janson, der zweite Vorsitzende des Ortsverbandes und Organisator des sicherlich hochinteressanten Ausflugs. „Zurück dürften wir dann etwa gegen 20.00 Uhr gleichfalls am Bahnhof sein!“
Das bedeutet: Auch Interessierte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können hier teilnehmen! Allerdings gibt es etliche wichtige Formalien einzuhalten: Da eine namentliche Anmeldung im Vorfeld erfolgen muss, ist ein gültiger Personalausweis ebenso zwingend erforderlich wie im Bedarfsfall ein Nachweis über Fremdmaterialien, also künstliche Gelenke, Herzschrittmacher und ähnliches.
Im Landtag selbst ist eine Einführung in den Ablauf des Aufenthaltes vor Ort vorgesehen. Danach werden die Teilnehmer von der Tribüne aus eine Plenarsitzung verfolgen können. Im Anschluss hat Anke Fuchs-Dreisbach etwa eine Stunde für eine Diskussion mit den Besuchern aus ihrer Heimat Wittgenstein vorgesehen.
Nach einer Stärkungspause mit Kaffee und Kuchen steht die Heimfahrt an.
Da der VdK-Ortsverband auch immer dafür Sorge trägt, dass sich die Kosten für VdK-Veranstaltungen in möglichst erträglichem Maße gestalten, kann man auch für diese Fahrt ein tolles Angebot vorlegen. „Die Kosten liegen bei 20 Euro pro Person für VdK-Mitglieder und bei 30 Euro pro Person für Nichtmitglieder inklusive Frühstück“, so Schriftführer Heinz Weller, der unter seiner Rufnummer (0 27 51) 54 52 auch bis Montag, 27. Oktober 2025 die Anmeldungen entgegen nimmt.
„Für diese Fahrt auf jeden Fall festverbindliche Anmeldungen unter Bekanntgabe von Name und Anschrift der Teilnehmer, wobei die Teilnehmerzahl auf 40 Personen begrenzt ist“, wie er abschließend betont. Wie man seitens des Landtages mitteilt, ist das Betreten des Gebäudes ohne die geforderten Daten nicht möglich!