Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

Sprechstunden des Ortsverbandes Wetter 

  • Jeden 1. Montag im Monat 17:00 - 18:00 Uhr AWO Nachbarschaftstreff, Breslauer Straße. 10, 58300 Wetter
  • Jeden 2. Montag im Monat 15:00 - 16:00 Uhr WSG-Treffpunkt 1898, Bismarkstr., 58300 Wetter

VdK Sprechtage
AWO Nachbarschaftstreff
Breslauer Str.10
58300 Wetter

Montag, 2. Dezember 2024
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 6. Januar 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 3. Februar 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 3. März 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 7. April 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 5. Mai 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 2. Juni 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 7. Juli 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 4. August 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 1. September 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 6. Oktober 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 3. November 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff

Montag, 1. Dezember 2025
Sprechtag AWO-Nachbarschaftstreff


VdK Sprechtage
Cafe 1898
Bismarckstraße 27
Alt-Wetter

Montag, 9. Dezember 2024
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 13. Januar 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 10. Februar 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 10. März 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 14. April 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 12. Mai 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 14. Juli 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 11. August 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 8. September 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 13. Oktober 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 10. November 2025
Sprechtag Cafe 1898

Montag, 8. Dezember 2025
Sprechtag Cafe 1898

Vor-Ort-Angebote

Für die Sozialrechtsberatung, die zu den wichtigsten Leistungen des Verbandes für seine Mitglieder gehört, hat der VdK aber weitere neue Wege gefunden: Statt persönlicher Vorsprachen gab es bereits die Gelegenheit, telefonische Beratungen in Anspruch zu nehmen. Wir haben diese Möglichkeiten erweitert. Termine können vereinbart werden über: Internet: www.vdk.de/ov-wetter E-Mail: ov-wetter@vdk.de Nehmen sie Kontakt mit uns auf, wir rufen zurück. Im Ortsverband Wetter werden Sprechstunden von ehrenamtlichen Mitgliedern durchgeführt. Hier werden Hilfestellungen bei Antragsstellung zur Schwerbehinderung bzw. Informationen zum Sozialwesen (Lotse im Sozialwesen) angeboten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt.

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

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