Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

Sprechstunden
- Sprechstunde im DRKkurz fürDeutsches Rotes Kreuz-Haus in Wenden, Schönauer Straße 12
Hilfen zu:
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Einleitung von Widerspruchsverfahren durch die VdK-Kreisgeschäftsstelle
- Beitrittserklärungen zum VdK
- Allgemeine Hilfen zu sozialpolitischen Fragen

Keine Rechtsberatung und keine Rentenauskunft!

Jeden ersten Freitag im Monat von 15.30 bis 17.00 Uhr

Vor-Ort-Angebote

- VdK-Geschäftsstelle in Olpe, Martinstraße 28-34, Tel. 02761 / 837580
Sprechstunden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 14.00 Uhr.

- Hilfestellung beim Rentenantrag
Peter Thesing, Mitglied im Kreisvorstand des VdK-Kreisverbands Siegen-Olpe-Wittgenstein, bietet in der Geschäftsstelle Olpe, Martinstraße 28, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr Beratung und Hilfestellung bei der Rentenantragsstellung an. Eine Terminabsprache unter Tel. 02761 / 83758-0 oder per E-Mail an kv-siegen@vdk.de ist unbedingt erforderlich.

Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Rentenberatung in der örtlichen Sprechstunde unseres Ortsverbandes (am 1. Freitag des Monats von 15.30 bis 17.00 Uhr im DRKkurz fürDeutsches Rotes Kreuz-Haus in Wenden) aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 410.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberatung und -berechnung),
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld (kein Ausfüllen von Anträgen)

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 5,50 Euro  pro Person (ab 01.01.2025: 6,50 Euro)können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Neuer VdK-Beitrag ab 2025

Der Mitgliederboom beim VdK NRW hält an. Mittlerweile zählt der Sozialverband mehr als 415.000 Mitglieder, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, führt aber auch zu einer deutlich erhöhten Schlagzahl an Beratungen. Nahezu jedes Neumitglied benötigt direkt sozialrechtliche Unterstützung durch den VdK. Der Verband musste aufgrund der Anforderungen in den vergangenen Jahren mehr Personal einstellen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nachdem der VdK NRW in den vergangenen fünf Jahren den Mitgliedsbeitrag trotz der teils hohen Inflation stabil gehalten hat, muss der Beitrag jetzt zum 1. Januar 2025 um monatlich einen Euro auf 6,50 Euro erhöht werden – das sind pro Jahr zwölf Euro mehr als bisher. Vornehmlich stärkt der VdK damit die Beratungsarbeit in den Geschäftsstellen der Kreisverbände. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die 32 Ortsbetreuer des VdK-Ortsverbandes Wenden

Die 32 Ortsbetreuer des VdK-Ortsverbandes Wenden
Altenhof 1: Agnes Holweg, Dörnschlader Weg 9a, Altenhof, Tel.-Nr. 1518
Altenhof 2: Günter Becker, Schillerstraße 3b, Altenhof, Tel.-Nr. 929160
Brün/Vahlberg: Hans Weigel, Matthiasstraße 7, Brün, Tel.-Nr. 8116
Dörnscheid/Döingen/Römershagen: Dr. Thomas Schinauer, Zollstraße 5, Römershagen, Tel.-Nr. 8755
Elben: Karl-Heinz Grebe, Hohen-Vohr-Straße 21, Elben, Tel.-Nr. 2724
Gerlingen 1: Heribert Bieker, Hallerbergstraße 36, Gerlingen, Tel.-Nr. 2786
Gerlingen 2: Roswitha Peukert, Koblenzer Straße 55, Gerlingen, Tel.-Nr. 2958
Gerlingen 3: Hiltrud Bieker, Hallerbergstraße 36, Gerlingen, Tel.-Nr. 2786
Heid: Annette Niklas, Bebbinger Straße 11, Heid, Tel.-Nr. 8981
Hillmicke 1: Elisabeth Stracke, Im Inken 1 a, Hillmicke, Tel.-Nr. 988 380
Hillmicke 2: Joachim Stracke, Im Inken 1 a, Hillmicke, Tel.-Nr. 988 380
Hünsborn 1: Bernd Schneider, Malteserstraße 12, Hünsborn, Tel.-Nr. 60566
Hünsborn 2: Kunibert Meurer, Reiterweg 13a, Hünsborn, Tel.-Nr. 8955
Hünsborn 3: Manfred Schönauer, Gartenstraße 14, Hünsborn, Tel.-Nr. 600374
Hünsborn 4: Sandra Schneider, Malteserstraße 12, Hünsborn, Tel.-Nr. 60566
Hünsborn 5: Joachim Bruch, Düringerstraße 4, Hünsborn, Tel.-Nr. 8715
Möllmicke 1: Inge Dornseifer, Am Buchhagen 14, Möllmicke, Tel.-Nr. 5940
Möllmicke 2: Friedhelm Hennrichs, Am Kattenzahl 4, Wenden, Tel.-Nr. 1817
Möllmicke 3: Andreas Schneider, Ziegenweg 11, Möllmicke, Tel.-Nr. (mobil) 0176 66662022
Ottfingen 1: Manfred Feldmann, Rosenstraße 5, Ottfingen, Tel.-Nr. 8510
Ottfingen 2: Mechthild Niklas, Weinstraße 5, Ottfingen, Tel.-Nr. 8985
Ottfingen 3: Willi Fischer, Großmickestraße 36, Ottfingen, Tel.-Nr. 8375
Rothemühle: Engelbert Kaufmann, Trömbach 6, Trömbach, Tel.-Nr. 7216
Schönau 1: Ralf Hennrichs, Zum Schauinsland 16, Schönau, Tel.-Nr. 98 90 90
Schönau 2: Friedhelm Frohnenberg, Brücher Weg 10, Altenwenden, Tel.-Nr. 5965
Schönau 3: Wolfgang Arns, Thuwieser Straße 6, Schönau, Tel.-Nr. 2992
Wenden 1: Liborius Kersting, Platinweg 5, Wenden, Tel.-Nr. 3353
Wenden 2: Monika Willeke, Gartenfeldstraße 50, Wenden, Tel.-Nr. 5354
Wenden 3: Winfried Stahl, Hünsborner Straße 27, Wenden, Tel.-Nr. 1240
Wenden 4: Ursula Stahl, Hünsborner Straße 27, Wenden, Tel.-Nr. 1240
Wenden 5: Ulrike Kersting, Platinweg 5, Wenden, Tel.-Nr. 3353
Wenden 6: Anni Wurm, Hilgenstockstraße 9, Wenden, Tel.-Nr. 1738

Die ehrenamtlichen Aufgaben der Ortsbetreuer und Frauenvertreterinnen

Im Sozialverband VdK sind die Ortsbetreuer die Bindeglieder zwischen den Mitgliedern in den einzelnen Ortschaften und dem Vorstand des Ortsverbandes. Sie stehen in ständigem Kontakt mit den Mitgliedern, haben das "Ohr an der Basis" und tragen die Probleme und Wünsche der Mitglieder an den Vorstand heran. Gleichzeitig erfahren die Mitglieder durch die Ortsbetreuer die Planungen und Ziele des Orts- und Kreisverbandsvorstandes.

Der VdK-Ortsverband Wenden ist mit über 2.300 Mitgliedern der größte Verein innerhalb der Gemeinde Wenden und der drittgrößte von 48 Ortsverbänden innerhalb des Kreisverbandes Siegen-Olpe-Wittgenstein. - Die "Wendschen" wissen um die Bedeutung und die Notwendigkeit des VdK und sind stolz, Mitglied in diesem Sozialverband zu sein.

Die ehrenamtliche Tätigkeit der Ortsbetreuer sieht im Wesentlichen wie folgt aus:

  • Teilnahme an den Vierteljahresbesprechungen mit dem Vorstand
  • Mitgliederwerbung
  • Begrüßung der neuen Mitglieder, Verteilen der Begrüßungsschreiben; falls nötig, Erfassung ergänzender Mitgliederdaten. - Die Mitgliederausweise werden den Neumitgliedern vom Kassierer postalisch zugestellt.
  • Besuche der Mitglieder anlässlich ihres 70-jährigen, 75-jährigen, 80-jährigen, 85-jährigen und 90-jährigen Geburtstages. Mitglieder, die 91 Jahre und älter sind, werden jährlich zu ihrem Geburtstag besucht.* - Es werden also alle Besuche anlässlich von Geburtstagen von den Ortsbetreuern übernommen. Die Listen der Geburtstagskinder werden bei den vierteljährlichen Vorstandssitzungen vom Kassierer an die Ortsbetreuer ausgegeben.
  • Mitglieder, die im Altenheim wohnen, werden zu den entsprechenden Anlässen nicht mehr von den Ortsbetreuerinnen/-betreuern besucht, in deren Bezirk das Altenheim liegt, sondern von den Ortsbetreuerinnen/-betreuern, in deren Bezirk die Mitglieder vor Umzug ins Altenheim wohnten.
  • Besuche der Mitglieder bei Ehejubiläen** (Grüner Hochzeit, Silber-, Goldhochzeit, Diamantener Hochzeit, Eiserner Hochzeit und Gnadenhochzeit) - Die Listen der Jubilare werden bei den vierteljährlichen Vorstandssitzungen vom Kassierer an die Ortsbetreuer ausgegeben.
  • Zeitnahe Meldung aller in ihrem Bereich auf Dauer erkrankten VdK- Mitglieder an den Kassierer!
  • Besuch der Erkrankten, sofern die Erkrankung länger als 3 Wochen dauert, zu Hause oder im Krankenhaus *** ; d.h. kein Besuch, wenn jemand weniger als 3 Wochen erkrankt ist (z.B. Grippeerkrankung von 1 Woche). - Das Geschenk wird von den Ortsbetreuern besorgt und die Rechnung an den Kassierer gegeben.
  • Bei Sterbefällen von Mitgliedern:
    - Information des Ortsverbandskassierers
    - Bestellen einer Schale/eines Kranzes **** bei der Gärtnerei Niklas in Hillmicke -
    Tel.: 5909. - Die Rechnung wird von der Gärtnerei an den Kassierer geschickt.
  • Information der Mitglieder über Veranstaltungen im Ortsverband (Reisen, Fahrten, Sommerfest, Info-Veranstaltungen etc.) - Verteilung und Entgegennahme der Anmeldeformulare
  • Teilnahme an den Veranstaltungen des Ortsverbandes

Mitglied werden