Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

Unsere ehrenamtlichen Sprechstunden für Mitglieder und Gäste, die Mitglied werden wollen. 

Im Bürger- u. Vereinszentrum (BVZ), Rösrather Straße 603 (Obergeschoss) 

an jedem 1. Mittwoch im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr. 

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Interessierten, sich für unsere monatliche Sprechstunde anzumelden. 

Telefonisch unter 0221 872241 oder 

per E-Mail: ov-koeln-rath-heumar@vdk.de ____________________________

Für das Jahr 2025
08.01.25 - 05.02.25
05.03.25 - 02.04.25
07.05.25 - 04.06.25
02.07.25 - 06.08.25
03.09.25 - 01.10.25
05.11.25 - 03.12.25

Vor-Ort-Angebote

Wenn Sie unsere Unterstützung bei Fragen zum Schwerbehinderten- und/oder Rentenrecht benötigen und in unsere Sprechstunde kommen, sollten Sie bitte folgende Unterlagen mitbringen: 

Für einen Erst-Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht: 

1. Krankenkasse. 

2. die Steuer-Identifikationsnummer. 

3. Namen und Anschriften der Sie behandelnden Ärzte. 

4. Arztberichte. 

5. Name und Anschrift von Krankenhäusern, Kur– oder Reha- Einrichtungen, in denen Sie behandelt wurden und deren Entlassungsberichte. 

Für einen Änderungs- (Verschlimmerungs-) Antrag: 

1. Schwerbehindertenausweis und letzten Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht. Sonst. Vgl. 2, 3, 4 + 5 siehe oben. 

Rentenfragen: Bearbeitung nur durch den Kreisverband 

1. Rentenversicherungsverlauf. 

2. Nachweise über bisher nicht im Versicherungsverlauf aufgeführte Zeiten. 

3. Schwerbehindertenausweis. Sonst. Vgl.kurz fürvergleiche 5 siehe oben.

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Bei Fragen zur Einkommen– und Rentenbesteuerung berät Sie der Lohn– und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland e.V.: 

Herr Heribert Buhr, Röttgensweg 19, 51107 Köln-Rath/Heumar, 

Mail: Externer Link:heribert.buhr@steuerring.de  - Tel.: 0221/864373 

oder

Herr Manuel Veith, Bergisch Gladbacher Str. 1062 51069 Köln Delbrück,

Mail: Externer Link:manuel.veith@steuerring.de - Tel.: 0221/58873593

Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten!

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Bei Fragen zu: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung hilft die Malteser-Beratungsstelle im Malteser-Krankenhaus St. Hildegardis 50931 Köln, Bachemer Str. 29-33, Tel. 0228/6481-493. 

Online: www.malteser.de/patientenverfuegung.html

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

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