Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

VdK Info-Sprechstunde

Im Seniorenbüro Süd-West an der Hattinger Straße 811
jeden 3. Mittwoch im Monat von 11:00 bis 12:00 Uhr.

Hinweis:
allgemeine Sprechstunde
44866 Bochum-Wattenscheid, Gertrudenhof 25 02327 9543700
Eingang An d. Papenburg

RECHTSBERATUNG
Hierfür vereinbaren Sie bitte telefonisch mit den Mitarbeitern der Kreisgeschäftsstelle einen Termin.

In den Geschäftsstellen können Termine unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden :

44866 Bochum-Wattenscheid, Gertrudenhof 25, 02327 9543700
Dienstag 12:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Herne 0157 39607234 ( Montag bis Freitag 8 - 16 Uhr)

Beratung im Ortsverband Wanne-Eickel finden nur mit Termin statt. Telefonische Anmeldung unter 01608156277 Montags und Dienstags 10:00 - 13:00 Uhr. 2. Donnerstag Rechtsberatung

Gelsenkirchen 0174 5655120 (Dienstag bis Donnerstag 14 - 17 Uhr)

Ohne Termin, keine Beratung !

Für Bochum bieten wir immer montags Rechtsberatung an. Einen Termin vereinbaren Sie bitte unter Telefon: 02327 9543700 zu den gewohnten Geschäftszeiten(siehe Kontakt und Sprechzeiten)

Für Herne in der Zeit von 09:00-14:00 Uhr. Dann wieder im gewohnten Rhythmus jeden 01. und 04 Donnerstag im Monat von 09:00-14:00 Uhr. Einen Termin vereinbaren Sie bitte unter Telefon: 0157 39 60 72 34.

Für Gelsenkirchen in der Zeit 09:00-14:00 Uhr. Dann wieder im gewohnten Rhythmus jeden 01. und 3. Dienstag von 09:00-14:00 Uhr. Einen Termin vereinbaren Sie bitte unter Telefon +49 174 5655120 in der Zeit von Dienstag - Donnerstag 14:00-17:00 Uhr

Beratung im Ortsverband Wanne-Eickel finden nur mit Termin statt. Telefonische Anmeldung unter 01608156277 Montags und Dienstags 10:00 - 13:00 Uhr. 2. Donnerstag Rechtsberatung

Rechtsberatungen ohne Termin werden nicht durchgeführt !

Vor-Ort-Angebote

Hilfsangebot der Bochumer Ehrenamtsagentur "bea" Corona Hotline 0234/ 6105 77 80 Unter dieser Rufnummer kann z.B. um Einkaufshilfe, oder Besorgungsgänge gebeten werden. Stand 28.02.2023

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

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