Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Unna
Sprechzeiten
(Rechtsberatung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Montag von 11:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
(Rechtsberatung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Montag von 11:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Information für Mitglieder: Der Mitgliederstand beträgt 1148
Nach langer Pause findet ab dem 01.07.2022 wieder die Beratung in Schwerbehindertenangelegenheiten und jetzt auch zusätzlich in Pflegeangelegenheiten statt. Die Beratung findet in 14-tägigem Rhythmus im alten Rathaus (Stadtbücherei), der Stadt Kamen in der 3. Etage, von 11:00 Uhr - 14:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch Nichtmitglieder können die Beratung in Anspruch nehmen. Termine werden in der Presse bekanntgegeben und können auch bei der Vorsitzenden erfragt werden.
Die VdK Kaffee - Runde findet weiterhin an jedem 1. Montag eines Monats, außer es ist ein Feiertag, statt. Der Termin wird in der Presse bekannt gegeben oder ist bei der Vorsitzenden zu erfragen. Sie ist aus bekannten Gründen jetzt im Clubraum des Johannes Buxtorf Hauses. Dieses befindet sich am Perthes Heim und eine Bushaltestelle ist dort vorhanden. Ab 15:00 kann bei Kaffee und Kuchen wieder geklönt werden. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Die Adresse lautet: Perthesstraße 8, 59174 Kamen
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Fachstelle Pflege- und Wohnberatung Nordenmauer 18 (Severinshaus) 59174 Kamen
Telefon 02307 / 28 99 06 0
Email: pwb@kreis-unna.de
www.mp-showroom.de/barrierefrei/unna/57/pflegestuetzpunkte-kreis-unna.html
Die Pflege- und Wohnberatung richtet sich an pflegebedürftige bzw. behinderte Menschen, deren Angehörige und andere Ratsuchende, unabhängig davon, bei welcher Kasse sie versichert sind.
Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.
• Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen
• Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberatung und -berechnung),
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente
• Gesetzliche Pflegeversicherung: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen
• Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente
• Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur
• Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld (kein Ausfüllen von Anträgen)
• Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe
• Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden
• Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.
Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.
Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:
In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.
Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen
Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 5,50 Euro pro Person (ab 01.01.2025: 6,50 Euro)können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.
Der Mitgliederboom beim VdK NRW hält an. Mittlerweile zählt der Sozialverband mehr als 420.000 Mitglieder, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, führt aber auch zu einer deutlich erhöhten Schlagzahl an Beratungen. Nahezu jedes Neumitglied benötigt direkt sozialrechtliche Unterstützung durch den VdK. Der Verband musste aufgrund der Anforderungen in den vergangenen Jahren mehr Personal einstellen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nachdem der VdK NRW in den vergangenen fünf Jahren den Mitgliedsbeitrag trotz der teils hohen Inflation stabil gehalten hat, muss der Beitrag jetzt zum 1. Januar 2025 um monatlich einen Euro auf 6,50 Euro erhöht werden – das sind pro Jahr zwölf Euro mehr als bisher. Vornehmlich stärkt der VdK damit die Beratungsarbeit in den Geschäftsstellen der Kreisverbände. Wir bitten um Ihr Verständnis!