Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

Sozialberatung und allgemeine Beratung

Beratung nur für Mitglieder des Ortsverbands Hagen-Mitte

  • Fernmündlich unter der nachstehenden Festnetz,- oder Mobilfunknummer. 
  • Die Sozialberatung wird von Rita und Uwe Amende durchgeführt. 
  • Beratung zur Pflege,- und Pflegeversicherung

     

    Monika Savina 

     

    Tel: 0173 2909657

     

  • Persönliche Besuche sind leider nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.
  • Telefon: 02331 84 35 62 
  • Mobil:     0178 66 43 626
  • dto. WhatsApp,Signal,SMS 
  • E-Mail:
  •  Externer Link:uwe.amende@gmx.de 
  • Da wir unsere Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, sind wir nicht immer direkt telefonisch erreichbar. 
  • Gerne können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
  • Sobald es möglich ist, werden wir Ihren Anruf beantworten. 
  • In dringenden Fällen können Sie uns über das VdK Mobiltelefon erreichen. 

Keine Beratungen an Wochenenden, sowie an Sonn,- und Feiertagen!

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise

 

Da wir alle ehrenamtlich tätig sind gibt es keine festen Sprechzeiten.

Von Anrufen vor 09.00 Uhr und nach 19.00 Uhr bitten wir abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Vor-Ort-Angebote

  • Fragen zur Mitgliedschaft
  • Neuaufnahme von Mitgliedern. 
  • Fragen bei Anträgen ans  Versorgungsamt   
  • Erste Informationen zu Renten,- und Schwerbehindertenrecht, allgemeine Fragen. 
  • Hilfestellung bei der Beantragung einer Pflegestufe, oder von Pflegehilfsmitteln.
  • Hilfestellung bei Anträgen bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Services für Senioren und Patienten

Senioren helfen Senioren

ehrenamtlich, seriös, kostenlos und schnell!

Externer Link:https://fzhagen.de/senioren-helfen-senioren

Ihre Zimmertür quietscht oder klemmt?
Ihr Wasserhahn tropft?
Sie möchten einen Rauchmelder anbringen?
Die Glühbirne im Kühlschrank leuchtet nicht mehr?
Sie möchten ein Bild aufhängen oder ein Regal aufbauen, wissen aber nicht wie?

Wenn Sie Hilfe, bzw. Unterstützung bei handwerklichen Arbeiten in Ihrer Wohnung benötigen, dann rufen Sie uns an:

Deutschen Rotes Kreuz Telefon 02331 95 89 24
AWO Telefon 02331 381 - 0

Die Seniorenhandwerker werden schnellstmöglich einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Senioren helfen Senioren ist ein Kooperationsprojekt des Arbeitskreises Offene Altenarbeit und der Freiwilligenzentrale Hagen. Der Auftraggeber übernimmt die Materialkosten.


Arzneimitteltherapiesicherheit

Um eine sichere Arzneimittelbehandlung zu gewährleisten, müssen alle Ihre behandelnden Ärzte (auch ein eventuell benötigter Notarzt) darüber informiert sein, welche Medikamente Sie regelmäßig einnehmen. Die unten genannten Apotheken erstellen kostenlos eine individuelle Auflistung Ihrer Medikamente im Scheckkartenformat, so können Sie diese immer mit sich führen.


Immer mehr Medikamente.
Immer mehr Nebenwirkungen.
Immer noch Ärtze, die sich zu wenig um Nebenwirkungen kümmern.

Ein neues (kostenloses) Beratungsprogramm der Krankenkassen kann hier Abhilfe schaffen.

Die Leonardo Apotheke, 58097 Hagen, Boeler Str. 177, Tel 02331 - 88 28 58 und 
die Kronen Apotheke, 58097 Hagen, Altenhagener Str. 56, Tel 02331 - 8 87 54 bieten nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, eine Beratung an und erstellen auf Wunsch einen Medikamentenplan im Scheckkartenformat, so dass man seine Daten immer bei sich hat.

Ob dieser Service auch in der Apotheke Ihres Vertrauens angeboten wird, können Sie schnell erfragen.
Diesen Service in Anspruch zu nehmen können wir nur empfehlen.

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