Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

in Ennepetal.
Liebe Mitglieder, liebe Ratsuchende, auch im Jahr 2026 werden wir, wie in den vergangenen Jahren, persönliche ehrenamtliche Sozial-Beratungsstunden für unsere Mitglieder in Ennepetal anbieten. Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie auf Wunsch eine VdK-Mitgliedschaft erwerben. Für die Beratung bringen Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer und weitere Unterlagen, z. B. Ihre Identifikationsnummer, Ihre Konto-Nummer, ggf. ärztliche Unterlagen aus den letzten 2 Jahren mit.
Wir weisen darauf hin, das für Widerspruchs- und Klageverfahren eine Mitgliedschaft zwingend erforderlich ist. Es gilt die Gebührenordnung der Kreisverband Hagen/Ennepe-Ruhr.
Als ehrenamtliche Sozialberater stehen Ihnen zur Verfügung:
- Frau Bianka Schweser, Telefon: 02333/70665
- Herr Jörgen Steinbrink, Telefon 02333/732863 (AB)
- Herr Michael Henning, Telefon 02333/6543619
Wir bieten kostenlose Hilfe für Mitglieder beim Ausfüllen des Schwerbehindertenantrags (Erst- und Veränderungsanträge). Antragsformulare vorhanden.

Vor-Ort-Angebote

Unsere ehrenamtlichen Sozial – Beratungsstunden finden nach Plan und telefonischer Absprache, donnerstags in Ennepetal-Milspe, Voerder Str. 62 und samstags nach Plan in Ennepetal-Voerde, Voerder Eck, Königsberger Str. 66 statt. 

Beratungen in Ennepetal-Milspe

Büro VdK, Voerder Str. 62, 58256 Ennepetal (Zugang ist barrierearm)

Beratungstermine:

  • 15.01.2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
  • 12.03.2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
  • 07.05.2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
  • 09.07.2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
  • 10.09.2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
  • 12.11.2026, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr

Es berät Sie Frau Bianka Schweser, Tel. 02333/70665 und abwechselnd Herr Jörgen Steinbrink, Tel. 02333/792863 (AB) oder Herr Michael Henning, Tel. 02333/6543619

Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

 Wir haben für Sie VdK-Mustervorlagen zur Einsicht oder Mitnahme ( Patienten und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen-gegen Unkostenerstattung)  Wir bieten Ihnen VdK-Broschüren zum Thema "PFLEGE" (Pflegerecht, Hinweise vor Beantragung eines Pflegerads und auf mögliche Hilfen und Hilfsmittel bei gesundheitlichen Problemen)                                                        

Es findet keine Rechtsberatung statt! 

Die Rechtsberatung erhalten Sie Montags und Donnerstags von 9-12 und Mittwochs von 13-16 Uhr beim VdK Kreisverband Hagen/Ennepe-Ruhr Neustr. 3, 58285 Gevelsberg , telefonisch unter 02332/8 09 60. Bitte auf den AB sprechen.

Für die Rechtsberatung ist eine Mitgliedschaft im VdK die Voraussetzung. Bitte beachten Sie die Gebührenordnung.

Beratungen in Ennepetal-Voerde

Voerder Eck, Königsberger Str. 66, 58256 Ennepetal (Zugang ist barrierefrei)

Beratungstermine:

  • 14.02.2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • 18.04.2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • 20.06.2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • 08.08.2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • 10.10.2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • 12.12.2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Es berät Sie, Herr Jörgen Steinbrink, Tel. Tel. 02333/792863 (AB) und Herr Michael Henning, Tel. 02333/6543619 (AB)

Der Zugang ist barrierefrei. Ein Zugang für Rollatoren und Rollstuhlfahrer ist auch von der Lindenstr. 6 - gegenüber ev. Kirche am Bürgerstübchen möglich.  Parken können Sie am Regensberg oder auf dem Aldi Parkplatz. Die Bushaltestelle heißt Voerde Mitte. (VER-Linien 511, 550 und 551)

 Wir haben für Sie VdK-Mustervorlagen zur Einsicht oder Mitnahme ( Patienten und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen-gegen Unkostenerstattung)  Wir bieten Ihnen VdK-Broschüren zum Thema "PFLEGE" (Pflegerecht, Hinweise vor Beantragung eines Pflegerads und auf mögliche Hilfen und Hilfsmittel bei gesundheitlichen Problemen)                                                                                                                                     

Es findet keine Rechtsberatung statt! 

Die Rechtsberatung erhalten Sie Montags und Donnerstags von 9-12 und Mittwochs von 13-16 Uhr beim VdK Kreisverband Hagen/Ennepe-Ruhr Neustr. 3, 58285 Gevelsberg , telefonisch unter 02332/8 09 60. Bitte auf den AB sprechen.

Für die Rechtsberatung ist eine Mitgliedschaft im VdK die Voraussetzung. Bitte beachten Sie die Gebührenordnung.

 

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Allgemeine Beratung und Information zu Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberatung und -berechnung,
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

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