Beratung

So erreichen Sie uns

Sprechzeiten

Liebe Mitglieder, liebe Ratsuchende,
auch im Jahr 2024 werden wir wie in den vergangenen Jahren persönliche ehrenamtliche Sozial-Beratungsstunden für unsere Mitglieder anbieten.
Nichtmitglieder können auf Wunsch ihre Mitgliedschaft bei dieser Gelegenheit erwerben.
Bitte bringen Sie Ihre Mitgliedsnummer und weitere Unterlagen z. Beispiel Ihre Identifikationsnummer, Ihre Konto Nummer, ggf. ärztliche Unterlagen aus den letzten 2 Jahren mit.
Als ehrenamtliche Sozial-Berater*in stehen Ihnen zur Verfügung:
- Frau Bianka Schweser- Büro Ennepetal Milspe, Voerder Str. 62 nach Plan und telefonischer Absprache, donnerstags von 10 - 11 Uhr
- Herr Friedrich Förster- Büro Ennepetal Milspe, Voerder Str. 62 nach Plan und telefonischer Absprache, donnerstags von 10 - 11 Uhr
- Herr Jörgen Steinbrink-Voerder Eck-Ennepetal Voerde, Königsberger Str. 66 nach Plan, samstags von 10 - 11 Uhr
- Herr Michael Henning-Voerder Eck-Ennepetal Voerde, Königsberger Str. 66 nach Plan, samstags von 10 - 11 Uhr
Für die Beratung gilt: Sie können unsere vier Sozialberater*in, Frau Bianka Schweser, Herr Friedrich Förster,
Herr Jörgen Steinbrink, Herr Michael Henning nach folgendem Plan erreichen:


gez. 05.12.2023//bearbeitet 18.04.2024 + 11.06.2024 Friedrich Förster

Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Siehe auch: www.vdk.de/ov-ennepetal

Donnerstag, 18.01.2024, Frau Bianka Schweser (Telefon 02333/70665), Herr Friedrich Förster Telefon (02333/72096)
10.00- 11.00 Uhr - im Büro in Ennepetal-Milspe, Voerder Str.62
Eine vorherige telefonische Terminreservierung ist von Vorteil, bitte sprechen Sie auf den AB

Samstag, 24.02.2024, Herr Jörgen Steinbrink, (Telefon 02333/792863-AB)
Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00 bis 11.00 Uhr - im Voerder Eck- Ennepetal Voerde, Königsbergerstr.66

Donnerstag, 14.03.2024, Frau Bianka Schweser (Telefon 02333/70665), Herr Friedrich Förster Telefon (02333/72096)
10.00- 11.00 Uhr - im Büro in Ennepetal-Milspe, Voerder Str.62
Eine vorherige telefonische Terminreservierung ist von Vorteil, bitte sprechen Sie auf den AB

Samstag, 13.04.2024, Herr Jörgen Steinbrink, (Telefon 02333/792863-AB)
Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00 bis 11.00 Uhr - im Voerder Eck- Ennepetal Voerde, Königsbergerstr.66


Donnerstag, 16.05.2024, Frau Bianka Schweser (Telefon 02333/70665), Herr Friedrich Förster Telefon (02333/72096)
10.00- 11.00 Uhr - im Büro in Ennepetal-Milspe, Voerder Str.62
Eine vorherige telefonische Terminreservierung ist von Vorteil, bitte sprechen Sie auf den AB

Samstag, 15.06.2024, Herr Jörgen Steinbrink, (Telefon 02333/792863-AB)
Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00 bis 11.00 Uhr - im Voerder Eck- Ennepetal Voerde, Königsbergerstr.66


Donnerstag, 04.07.2024, Herr Friedrich Förster Telefon (02333/72096)
- Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00- 11.00 Uhr - im Büro in Ennepetal-Milspe, Voerder Str.62
Eine vorherige telefonische Terminreservierung ist von Vorteil, bitte sprechen Sie auf den AB

Samstag, 24.08.2024, Herr Jörgen Steinbrink, (Telefon 02333/792863-AB)
Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00 bis 11.00 Uhr - im Voerder Eck- Ennepetal Voerde, Königsbergerstr.66

Donnerstag, 12.09.2024 Frau Bianka Schweser (Telefon 02333/70665), Herr Friedrich Förster Telefon (02333/72096)
10.00- 11.00 Uhr - im Büro in Ennepetal-Milspe, Voerder Str.62
Eine vorherige telefonische Terminreservierung ist von Vorteil, bitte sprechen Sie auf den AB

Samstag, 12.10.2024, Herr Jörgen Steinbrink, (Telefon 02333/792863-AB)
Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00 bis 11.00 Uhr - im Voerder Eck- Ennepetal Voerde, Königsbergerstr.66

Donnerstag, 14.11.2024 Frau Bianka Schweser (Telefon 02333/70665), Herr Friedrich Förster Telefon (02333/72096)
10.00- 11.00 Uhr - im Büro in Ennepetal-Milspe, Voerder Str.62
Eine vorherige telefonische Terminreservierung ist von Vorteil, bitte sprechen Sie auf den AB

Samstag, 14.12.2024, Herr Jörgen Steinbrink, (Telefon 02333/792863-AB)
Herr Michael Henning, (Telefon 02333/4030440)
10.00 bis 11.00 Uhr - im Voerder Eck- Ennepetal Voerde, Königsbergerstr.66

gez. 05.12.2023//bearbeitet 18.04.2024 Friedrich Förster

Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Siehe auch: http://www.vdk.de/ov-ennepetal

Vor-Ort-Angebote

Ehrenamtliche Sozial - Beratungsstunde

Unsere Ehrenamtliche Sozial – Beratungsstunde findet nach Plan und telefonischer Absprache donnerstags in Ennepetal-Milspe, Voerder Str. 62
Und samstags nach Plan in Ennepetal-Voerde, Voerder Eck, Königsberger Str. 66 statt.
Der Zugang ist jeweils barrierefrei.
Diese bietet kostenlose Hilfe für Mitglieder beim Ausfüllen des Schwerbehindertenantrags (Erst- und Veränderungsanträge), sowie allgemeine Fragen rund um den VdK, seiner Aufgaben- und Hilfestellungen an.
Falls Sie noch kein Mitglied sind können Sie auf Wunsch eine VdK Mitgliedschaft erwerben.
Es findet keine Rechtsberatung statt!
Diese Termine erhalten Sie nur beim VdK Kreisverband, Neustr. 3, 58285 Gevelsberg, z. Zt. nur telefonisch unter 02332/8 09 60-bitte auf den AB sprechen. Eine Mitgliedschaft wird hier vorausgesetzt.
Telefonzeiten: montags und donnerstags 9:00-12:00 Uhr und mittwochs von 13:00-16:00 Uhr

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 410.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, keine Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberatung und -berechnung),
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Pflegegeld, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld (kein Ausfüllen von Anträgen)

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 5,50 Euro  pro Person (ab 01.01.2025: 6,50 Euro)können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Neuer VdK-Beitrag ab 2025

Der Mitgliederboom beim VdK NRW hält an. Mittlerweile zählt der Sozialverband mehr als 415.000 Mitglieder, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, führt aber auch zu einer deutlich erhöhten Schlagzahl an Beratungen. Nahezu jedes Neumitglied benötigt direkt sozialrechtliche Unterstützung durch den VdK. Der Verband musste aufgrund der Anforderungen in den vergangenen Jahren mehr Personal einstellen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nachdem der VdK NRW in den vergangenen fünf Jahren den Mitgliedsbeitrag trotz der teils hohen Inflation stabil gehalten hat, muss der Beitrag jetzt zum 1. Januar 2025 um monatlich einen Euro auf 6,50 Euro erhöht werden – das sind pro Jahr zwölf Euro mehr als bisher. Vornehmlich stärkt der VdK damit die Beratungsarbeit in den Geschäftsstellen der Kreisverbände. Wir bitten um Ihr Verständnis!

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