Verbraucherzentrale bietet kostenlosen Pflegegradrechner an
Die Pflegeversicherung leistet je nach festgestelltem Pflegegrad verschiedene Hilfen,
- Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste)
- Pflegegeld (für selbst beschaffte Pflegehilfen)
- Kombinationsleistung (eine Mischung aus beidem)
- Unterstützung bei Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Hilfsmittel
- Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
- einen Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen
- pflegende Angehörige können außerdem durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen sozial abgesichert werden
Um diese Leistungen in Anspruch zunehmen, muss ein Pflegegrad vorliegen. Unter dem nachfolgenden Link der Verbraucherzentrale* ist es Ihnen möglich, mit dem kostenlosen Pflegegradrechner selber einzuschätzen, ob sie einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen sollten oder ob sich ein Widerspruchsverfahren lohnt.
*Verbraucherzentrale NRW e.V.; Helmholtzstr. 19; 40215 Düsseldorf
gemeinschaftsredaktion@verbraucherzentrale.nrw