Kategorie Kreisverband Euskirchen

VdK Tipp - Pflege: "Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pflegekasse erstattet monatlichen Betrag"

Bild "Schriftzug Pflege auf Händen"
Bild "Schriftzug Pflege auf Händen" © Jürgen Hennemann

Artikel erschienen am 04.12.2024 auf der Seite von VdK Deutschland

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass ein Rezept vom Arzt vorliegen muss. Ihnen stehen dafür bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung. Der Betrag soll auf 42 Euro angehoben werden.

Zum Inhalt des Artikels:

  1. Externer Link:Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
  2. Externer Link:Video: Hilfs- und Pflegehilfsmittel - was ist der Unterschied?
  3. Externer Link:Formloser Antrag ausreichend
  4. Externer Link:Unseriöse Anbieter am Telefon
  5. Externer Link:Pflegehilfsmittel: Vom Antrag bis zum Widerspruch

     

Nachzulesen auf: Externer Link:https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-pflegekasse-erstattet-monatlichen-betrag/