VdK-Mitgliedsbeitrag: steuerliche Absetzbarkeit
Schon gewusst?!?!?!?
Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 10 b EStG bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
Den VdK-Mitgliedsbeitrag tragen Sie einfach in Ihrer Steuererklärung unter „Spenden und Mitgliedsbeiträge – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke“ ein.
Eine entsprechende Bescheinigung können Sie bei der VdK-Kreisgeschäftsstelle Bergheim (Tel: 02271 985920, Fax: 02271 5696083 und kv-rhein-erft@vdk.de ) anfordern.