Kategorie Ortsverband Anröchte-Erwitte

Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung

Hier die seit 01.2021 geltenden Freibeträge:

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 20 > Steuer-Freibetrag: 384 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 30 > Steuer-Freibetrag: 620 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 40 > Steuer-Freibetrag: 860 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 > Steuer-Freibetrag: 1.140 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 60 > Steuer-Freibetrag: 1.440 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 70 > Steuer-Freibetrag: 1.780 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 80 > Steuer-Freibetrag: 2.120 €

GdBkurz fürGrad der Behinderung von 90 > Seuer-Freibetrag: 2.460 €

Gdbkurz fürGrad der Behinderung von 100 > Steuer-Freibetrag: 2.840 €

Menschen die hilflos, blind oder taubblind sind (Merkzeichen H,Bl,TBl im Schwerbehindertenausweis), so wie Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten unabhängig vom Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) einen Pauschalbetrag von 7.400 € im Jahr.

Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von min. 70 und dem Merkzeichen G erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 900 €.

Alleinerziehenden steht ein steuerlicher Freibetrag von 4.260 € im Jahr zu.

Ist Ihr Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelichen Behinderung erwerbsunfähig, können Sie lebenslang Kindergeld und den Freibetrag beziehen, sofern die Behinderung Ihres Kindes

vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.