Kategorie Kreisverband Lippe-Detmold

Schwerbehindertenschulung für Vorstandsmitglieder 2024

Um den Mitgliedern des VdK eine Hilfestellung bei der Antragsstellung anzubieten, wurden Vorstandsmitglieder aus den Ortsverbänden von einem Juristen der Rechtsberatung des VdK Kreisverbandes Lippe-Detmold geschult.
Vorstandsmitglieder aus den VdK Ortsverbänden © VdK

Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen nach Zehnergraden, abgestuft von 20 bis 100, festgestellt.

Der Begriff „GdB“ bezieht sich auf die Auswirkung einer Behinderung in allen Lebensbereichen und nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben.

Wenn bei Menschen eine dauerhafte körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung besteht, kann beim Kreis Lippe ein Antrag auf Anerkennung dieser Beeinträchtigung gestellt werden.

Falls der Antragsteller bereits Unterlagen mit dem Antrag eingereicht hat und diese zur Beurteilung noch nicht ausreichen, werden ärztliche Auskünfte und Unterlagen von dort noch nachgefordert.

Um den Mitgliedern des VdK eine Hilfestellung bei der Antragsstellung anzubieten, wurden Vorstandsmitglieder aus den Ortsverbänden von einem Juristen der Rechtsberatung des VdK Kreisverbandes Lippe-Detmold geschult.

Die Mitglieder haben so die Möglichkeit in Ihrem Ortsverband diese Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.

Falls der Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von der zuständigen Stelle abgelehnt wird, können die Mitglieder gegen diese Ablehnung mit Hilfe der Rechtsberatung des VdK Widerspruch einlegen.