Politik vernachlässigt Gleichbehandlungsgrundsatz
"Was lange währt, wird selten gut“, so könnte man die derzeitigen Diskussionen über die Zuwegung zum alten Friedhof in Mettingen umschreiben. Seit mittlerweile 5 Jahre wird über den senioren- und behindertengerechten Ausbau beraten und diskutiert, nachdem der Förderverein barrierefreies Mettingen im Jahr 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Erst ein in diesem Jahr gestellter Bürgerantrag ruft die Thematik wieder auf die Tagesordnung der Ratsgremien.
Ein von der Verwaltung erarbeiteter Vorschlag fand im Umweltausschuss grundsätzliche Zustimmung und wurde auch vom Senioren- und Behindertenbeirat der Gemeinde und dem VdK als unterstützenswert und machbar bezeichnet. In der Sitzung des Umweltausschuss wurde seitens des Sozialverband VdK bemängelt, dass in den Diskussionen fast ausschließlich über Ausführungsdetails und finanzielle Machbarkeit gesprochen wurde und soziale und gesellschaftliche Aspekte ohne Belang sind. Ausschussmitglied Lohmann wies in diesem Zusammenhang auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Bundes- und Landesteilhabegesetz hin, nach denen Benachteiligungen aus Gründen des Alters und der Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen, bauliche und gesellschaftliche Barrieren abzuschaffen sind und es notwendig ist, dass Kommunen in ihrer Infrastruktur altersgerecht und familienfreundliche auszustatten sind. Der Vertreter der Menschen mit Behinderung beim Kreisverband des Sozialverbandes VdK, Rolf Hötker, hatte seine Mitarbeit angeboten. Oder will die Politik Teilhabe verwehren?
Die eigentlich Betroffenen werden nicht gehört und nicht in die Diskussionen eingebunden. Die Bundes- und Landesvorschriften werden von Seiten der Politik ignoriert oder nicht gekannt. Es stimmt schon bedenklich, wenn weder der Senioren- und Behindertenbeirat der Gemeinde noch der Sozialverband VdK nicht von der Politik angesprochen werden.