Kategorie Ortsverband Wiehl

Newsletter September 2025

Liebe MitgliederInnen des VdK Wiehl, 

wie immer möchten wir Sie an dieser Stelle über zurückliegende und anstehende Ereignisse auf dem Laufenden halten und Ihnen auch allgemeine Informationen geben.

Unser Grillfest Anfang September im Wiehlpark war ein großer Erfolg. Viele Interessierte fanden den Weg zu uns, stärkten sich bei Salaten, Grillfleisch und kühlen Getränken und es kam zu einem interessanten Austausch.

Das nächste Mitgliedertreffen findet 26.9. in der OASE, Wiehl, statt.

Termine für die Monate Oktober bis Dezember (Sozialberatung, Mitgliedertreffen, Stammtisch) finden Sie auf unserer Homepage nrw.vdk.de/vor-ort/ov-wiehl/. Vormerken sollten Sie sich auf jeden Fall unsere Weihnachtsfeier am Samstag,  den 29.11. in der „Kufenstube“ Wiehl. Weitere Informationen hierzu folgen. Auch auf dem Weihnachtsmarkt in Wiehl am 2. Adventswochenende werden wir mit einem Stand vertreten sein.

Ein Wort in eigener Sache: der VdK Wiehl hat mit Frau Dagmar Meier die Position der Frauenbeauftragten besetzt.

Die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten ist es, Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und durchzusetzen. Einen rechtlichen Rahmen hierzu gibt das Bundesgleichstellungsgesetz vor. Betroffene haben so im Falle von Diskriminierung einen direkten Ansprechpartner. Dies gilt auch bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei Hilfestellung im Falle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Sie erreichen Frau Dagmar Meier unter Externer Link:dagmar.meier@vdk.de. Sie steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Das VdK-Vertragshotel „Zum Hallenberg“ im Sauerland bietet aktuell ein interessantes Angebot für VdK-Mitglieder: 4 für 3!

Das Angebot umfasst:

  • Verwöhnpension mit reichhaltigem Frühstück, Mittagsimbiss, hausgemachtem Kuchen am Nachmittag und abwechslungsreichem Abendbuffet
  • die freie Nutzung des Wellnessbereichs
  • 4 Nächte Erholung, für die Sie nur 3 Nächte bezahlen. 

Die Anreisetermine: 

  • 10.11. – 14.11.2025
  • 17.11. – 21.11.2025
  • 24.11. – 28.11.2025
  • 01.12. – 05.12.2025
  • 08.12. – 12.12.2025

ab 238 € p.P. im DZ zzgl. Kurtaxe für 4 Tage, Buchung bitte über 02974-9100

Und immer wieder wird die Frage gestellt: Behindertenparkplatz: Wer darf parken?

Einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz dürfen Menschen mit Behinderung nutzen, die folgende Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und einen blauen Behindertenparkausweis auslegen können.

  • Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    Eine außergewöhnliche Gehbehinderung liegt vor, wenn sich ein Mensch auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann.
  • Merkzeichen "Bl" (blind)
    Als blind gilt, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent Sehschärfe hat.
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
    Besonders contergangeschädigte Menschen leiden oft unter fehlenden (Amelie) bzw. fehlgebildeten Gliedmaßen (Phokomelie).

Achtung: Der allgemeine Schwerbehindertenausweis reicht für das Parken auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen nicht aus (Quelle: ADAC).

Soviel für heute aus Wiehl. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit den besten Wünschen für einen sonnigen Herbst!

Ihr VdK-Team