Kategorie Ortsverband Düsseldorf-Nord

Neues vom Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Fahrdienst
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung © p.ries/Referenzbild

Umstellung zu 2025 -und weiteres Verfahren

von Peter Ries 

In der Vergangenheit hat die Stadt Düsseldorf einen Brief in Sachen Fahrdienst verschickt. Offensichtlich hat dieser bei einigen Nutzern des Fahrdienstes für Verwirrung gesorgt.

Das wurde nun zum Anlass genommen, Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen.

1. Es ist nicht beabsichtigt, den Fahrdienst einzustellen

2. Mitglieder, die Probleme bei der Beantwortung des Briefes haben, können sich gerne bei der Stadt melden; sie werden dann beraten. Dazu hat die Stadt Düsseldorf die Telefonzeiten verlängert:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Pathrose: 0211/8998769

Herr Solich: 0211/8995426

Bitte melden Sie sich gern bei mir, falls Sie noch Fragen oder Klärungsbedarf haben.

Ihre Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der städtische Fahrdienst für Menschen mit Behinderung richtet sich an außergewöhnlich gehbehinderte Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel und normale Taxen nicht nutzen können. Die Fahrten sollen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Der Fahrdienst kann zum Beispiel für tägliche Besorgungen, Besuche von Bekannten oder für Fahrten zu kulturellen Veranstaltungen genutzt werden. 

Für den Fahrdienst stehen Spezialfahrzeuge oder Schwenksitztaxen an sieben Tagen in der Woche bereit.

Der Fahrdienst ist nicht für Kurierfahrten einsetzbar.

Mit Spezialfahrzeugen sind pro Quartal 24 Fahrten kostenlos mit Begleitperson möglich. Die Spezialfahrzeuge können nur für Fahrten in Düsseldorf und in die angrenzenden Gemeinden in Anspruch genommen werden.

Schwenksitztaxen können bis zu einem Gesamtwert von 133,50 Euro je Quartal mit Begleitperson genutzt werden. Die Anfahrtskosten sind als Grundgebühr immer selbst zu tragen. Bei den Schwenksitztaxen gibt es keine Begrenzung des Fahrgebietes.

Hinweis:

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf seiner Internetseite ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html ), wann Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen von der Krankenkasse erstattet werden. Dies kommt zum Beispiel in Frage, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG, BL oder H eingetragen ist.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages bzw. nach Vorlage der medizinischen Stellungnahme des Gesundheitsamtes.   

Ihr Weg zur Antragstellung

Voraussetzungen

• Wohnort muss Düsseldorf sein

• Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" oder eine vergleichbare Behinderung

• Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung kann nicht genutzt werden, wenn eine Steuervergünstigung beziehungsweise eine Steuerbefreiung für ein Kraftfahrzeug in Anspruch genommen wird. Dies gilt ebenfalls, wenn eine Vergünstigung aufgrund des Schwerbehindertenausweis im ÖPNV genutzt wird.

Gebühren: Kostenfrei

Benötigte Unterlagen:

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" Ausnahme: Wenn wegen der Schwere der Gehbehinderung öffentliche Nahverkehrsmittel oder Taxen ohne Schwenksitz nicht benutzt werden können.

Ob diese Anspruchsvoraussetzung vorliegt, prüft das Gesundheitsamt bei einem Hausbesuch.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.    

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Eine vorherige telefonische Beratung ist natürlich möglich.